Wer Wohnraum vermietet, muss diesen auf eigene Kosten mit den gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern ausstatten. Auch wenn die Rauchmelder nicht gekauft, sondern lediglich gemietet werden, können die dabei anfallenden Kosten nicht als Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
Die Wüstenrot Bausparkasse weist auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 379/20) hin. Eine Vermieterin verklagte die Mieterin ihrer Wohnung, die Kosten für Miete und Wartung der in der Wohnung installierten Rauchwarnmelder zu zahlen. Diese Kosten machte sie als „sonstige Betriebskosten“ nach der Betriebskostenverordnung geltend.
Damit kam sie vor Gericht nicht durch. Laut der Entscheidung ist es Sache der Vermieterinnen und Vermieter, den Wohnraum auf ihre Kosten mit Rauchmeldern auszustatten. Die von ihnen zu tragenden Anschaffungskosten könnten sie nicht dadurch umgehen, dass sie die Miete von angemieteten Geräten als Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegen.
Zwar seien in der Betriebskostenverordnung vereinzelt die „Kosten der Anmietung“ bestimmter Geräte aufgeführt, zum Beispiel von gemieteten Wasserzählern. Diese gesetzlich geregelten Ausnahmefälle könnten jedoch nicht auf die Miete anderer Geräte ausgeweitet werden, mit denen eine Vermieterin oder ein Vermieter die Wohnung ausstattet.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Steht Mietern bei Realteilung des Grundstücks ein Vorkaufsrecht zu?
Auswirkungen der Grundsteuerreform
Wann darf der Vermieter eine Untervermietung ablehnen?
Finanzieller Engpass: Kündigung von Mietverträgen während Corona-Krise
Müssen Mieter das Parkett abschleifen?
Welche Auswirkungen hat Grundsteuerreform auf Mieter und Vermieter?
„Wohneigentum bleibt beliebteste Altersvorsorge – aber vielen fehlt das Geld“
Für die Mehrheit der Deutschen ist Wohneigentum die beste Altersvorsorge, zeigt eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Doch viele Menschen scheitern am Kauf einer Immobilie – vor allem wegen fehlendem Eigenkapital und hohen Finanzierungskosten.
Sinkende Bautätigkeit, steigende Kosten: Studierende konkurrieren um immer weniger Wohnraum
Die Situation auf dem deutschen Wohnungsmarkt wird für Studierende durch hohe Mieten und Wohnungsknappheit zunehmend zur Belastung. Die Bauzinsen sind zwar leicht gesunken, aber für viele immer noch zu hoch. Als Folge strömen immer mehr Personen auf den Mietwohnungsmarkt und konkurrieren mit Studierenden um ein schrumpfendes Angebot.
Interhyp Wohntraumstudie 2024: So denken Babyboomer und Millennials
Der Wunsch nach Wohneigentum hat sich über die Generationen nicht abgeschwächt. Geht es um die wichtigsten Dinge, rangiert bei Boomern als auch bei Millennials der Wunsch nach einem schönen Zuhause direkt nach Gesundheit auf Platz zwei.
Neue Grundsteuer: Was ändert sich? Das müssen Eigentümer jetzt wissen
Die Grundsteuerreform geht noch immer als Schreckgespenst um. Doch mittlerweile befindet sich die „neue“ Grundsteuer auf der Zielgeraden, denn ab 2025 darf die „alte“ Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Benjamin Bhatti, Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft informiert über wesentliche Details.
Seriöse Kanalreinigungsbetriebe in der Region finden
Rückstau in Abwasserleitungen oder unerwartete Rohrprobleme: Treten durch Extremwetter Probleme wie diese auf, oder kommt es zu einem Versicherungsschaden, sollte nur mit einem professionellen und seriösen Betrieb zusammengearbeitet werden.
Überlassung der Wohnung nach Scheidung kann teuer werden
Nutzt jemand nach der Scheidung die zuvor gemeinsam mit der geschiedenen Gattin oder dem geschiedenen Gatten bewohnten vier Wände, ohne Miete dafür zu bezahlen, können bei einem späteren Verkauf steuerliche Konsequenzen die Folge sein. Denn der Veräußerungsgewinn der Immobilie ist unter bestimmten Umständen steuerpflichtig.