Wie Unternehmer Steuern im Voraus sparen können

Wie heißt es zum Jahreswechsel immer so schön? Neues Jahr, neues Glück. Um diesem geflügelten Wort auch Taten folgen zu lassen, gibt die Gesetzgebung Unternehmern einige praktische Hilfsmittel an die Hand, damit sich der geschäftliche Erfolg einstellt. Eines davon ist der Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB. Wie der richtig genutzt wird, erklärt Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner im Gastbeitrag.

(PDF)
Wie wird der Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, richtig genutzt?Firmbee / pixabay

Mithilfe des IAB lassen sich geplante Investitionen ins Betriebsvermögen bereits bis zu drei Jahre im Voraus steuerlich nutzen: Plant ein Unternehmer eine – meist größere – Anschaffung, kann er 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten geltend machen, um so seine Steuerlast zu schmälern und zusätzliche Liquidität zu schaffen. Dazu muss er die geschätzten Investitionskosten mit seinem tatsächlich erwirtschafteten Gewinn verrechnen, wodurch sich dieser auf dem Papier verringert. Somit fallen insgesamt weniger Steuern an und es entsteht ein größerer Spielraum für neue Investitionen. Damit sich diese Möglichkeit optimal ausschöpfen lässt, gilt es jedoch einige Spielregeln zu beachten.

Grenzen einhalten

Seit 2020 gilt mit Inkrafttreten des damaligen Jahressteuergesetzes (JStG) eine einheitliche Gewinngrenze für die Nutzung des IAB. Dabei ist es unerheblich, ob die entsprechenden Einnahmen dem Betrieb eines Gewerbes, selbständiger Arbeit oder einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft entstammen. Insgesamt darf der jährliche Gewinn nicht mehr als 200.000 Euro betragen, damit Unternehmer den IAB in Anspruch nehmen können. Zudem muss die Gewinnermittlung gemäß § 4 beziehungsweise § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erfolgen, das heißt, es sind sowohl Bilanzen als auch Einnahmen-Überschuss-Rechnungen zugelassen. Gleiche Voraussetzungen gelten auch für Sonderabschreibungen nach § 7g EStG, der besagt, dass sich Unternehmer in den folgenden vier Jahren nach einer Investition ins Betriebsvermögen bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten zusätzlich zur regulären Absetzung für Abnutzung anrechnen lassen dürfen. Somit dient sowohl IAB als auch Sonderabschreibung vorrangig der steuerlichen Entlastung kleiner bis mittelständischer Betriebe.

Kosten und Nutzen

Neben dieser Gewinnobergrenze gelten zur Inanspruchnahme des IAB weitere Vorgaben, unter anderem bezüglich der Beschaffenheit der betreffenden Investition. So muss es sich um ein bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handeln. Dazu gehören nicht nur Maschinen, Fahrzeuge oder Einrichtungsgegenstände, sondern generell alle materiellen Vermögenswerte, die sich mit oder ohne Demontage beziehungsweise Rückbau transportieren lassen, beispielsweise Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Blockheizkraftwerke. Eine betriebliche Nutzung von mindestens 90 Prozent ist ebenso Pflicht. Wer einen Firmenwagen ansetzen möchte, sollte dies unbedingt bedenken. Zudem lässt sich der IAB auch für selbst hergestellte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bilden, zum Beispiel eine Regalwand, die ein Schreiner für den eigenen Betrieb herstellt. Insgesamt gilt für diese steuerliche Vergünstigung eine Deckelung von 200.000 Euro, die in Summe für alle IAB zutrifft, die im Jahr der Geltendmachung sowie in den vorangegangenen drei Jahren angesetzt wurden. Wie viele Investitionen im Einzelnen erfolgen, spielt keine Rolle, lediglich die Gesamtsumme darf nicht überschritten werden. Plant ein Unternehmer also eine oder mehrere Anschaffungen für 400.000 Euro, um erstmals einen IAB zu nutzen, lässt sich dieser voll ausschöpfen – auch bei höheren Investitionen können Betriebe den IAB zumindest bis zum Grenzwert von 200.000 Euro ansetzen. Ob dadurch ein Verlust entsteht oder sich ein bereits bestehender Verlustvortrag erhöht, ist dabei ohne Bedeutung. Außerdem ist zu beachten, ob die Kosten mit oder ohne Umsatzsteuer beim IAB berücksichtigt werden. Führt etwa ein Arzt umsatzsteuerfreie Tätigkeiten aus, darf er den Bruttowert der Anschaffung ansetzen. Für Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtige Lieferungen oder Leistungen ausführen, ist hingegen der Nettowert maßgebend. Das liegt daran, dass sie sich im letzteren Fall die Umsatzsteuer als Vorsteuer erstatten lassen können. Für sie stellt die auf den Erwerb gezahlte Umsatzsteuer somit keine Belastung dar. Dabei ist es wichtig, dass die mit einem IAB verbundenen Investitionen auch tatsächlich in den drei Folgejahren nach Inanspruchnahme stattfinden, sonst müssen die erlassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch sind Unternehmer verpflichtet, einen IAB über einen Zeitraum von drei Jahren nach der Inanspruchnahme durch Hinzurechnungen wieder aufzulösen.

Christoph Juhn

Christoph Juhn studierte in Köln Steuerrecht und Unternehmensteuerrecht. Nach seiner Bestellung zum Steuerberater hat er sich auf die Gestaltungsberatung im Unternehmensteuerrecht spezialisiert und berät überwiegend bei nationalen und internationalen Besteuerungsfragen von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie bei Unternehmensnachfolgen, Umwandlungen und Unternehmenstransaktionen. Er wurde an der Universität zu Köln promoviert.

MEHR ERFAHREN
(PDF)

LESEN SIE AUCH

Schweizer FlaggeSchweizer FlaggeAlexander Baumann – stock.adobe.comSchweizer FlaggeAlexander Baumann – stock.adobe.com
Finanzen

Steuerparadies Schweiz: Wer von einem Umzug profitieren kann

Die Schweiz und ihre Banken genießen seit jeher einen ausgezeichneten Ruf – werden auch oftmals als Steuerparadies eingeordnet. Doch stimmt das wirklich? Kann es sich in Zeiten von Remote Work lohnen, dorthin auszuwandern oder seine Firma dort anzumelden?

Businesswoman Peeking Behind The DeskBusinesswoman Peeking Behind The DeskAndrey Popov – stock.adobe.comBusinesswoman Peeking Behind The DeskAndrey Popov – stock.adobe.com
Management

Wenn das Finanzamt zweimal klingelt

Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Wie das richtige Warm-up für die Betriebsprüfung aussieht, damit man der Kontrolle durch das Finanzamt gelassener entgegenblicken kann, erläutert der Professor für Steuerrecht Christoph Juhn.

Taschenrechner mit Dokumenten - SteuernTaschenrechner mit Dokumenten - SteuernZerbor – stock.adobe.comTaschenrechner mit Dokumenten - SteuernZerbor – stock.adobe.com
Management

Leitfaden zur optimalen Steuerplanung: Tipps und Tricks für 2024

Jedes Jahr können potenzielle Änderungen in der Steuergesetzgebung genutzt werden, um die Steuerlast zu minimieren. Für Privatpersonen oder Unternehmer sind deshalb Kenntnisse über Freibeträge, abzugsfähige Posten und steuersparende Investitionsmöglichkeiten entscheidend.

Eine wichtige Steueränderung des Jahressteuergesetzes 2024 betrifft die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung (Symbolbild).Ralphs_Fotos / pixabayEine wichtige Steueränderung des Jahressteuergesetzes 2024 betrifft die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung (Symbolbild).Ralphs_Fotos / pixabay
Infothek KMU

Steueränderungen & Bundestagswahl 2025: Was KMU jetzt wissen müssen

Das Jahressteuergesetz 2024 und weitere Reformen bringen zahlreiche steuerliche Anpassungen für Unternehmen mit sich. Von der Anhebung der Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung über neue Sachbezugswerte bis hin zu Änderungen bei der Ist-Versteuerung – Steuerexperte Prof. Dr. Christoph Juhn gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und ihre Auswirkungen.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.