Keine Fortwirkung der Invaliditätsfeststellung für zweites Unfallereignis

Veröffentlichung: 22.04.2022, 10:04 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Die Versicherungsnehmer der Unfallversicherung sind regelmäßig verpflichtet ein ärztliches Attest über die Unfalleinwirkung auf den Körper einzureichen. Im vorliegenden Fall hatte das OLG Frankfurt untersucht, ob bei zwei aufeinander folgenden Unfallereignissen, die ärztliche Attestierung des ersten Unfallgeschehens auch als Nachweis für das zweite Unfallgeschehen ausreicht (OLG Frankfurt, Urt. v. 19.12.2019 – 2-23 O 471/14).

(PDF)
Shot of a tennis player with a shoulder injury on a clay courtShot of a tennis player with a shoulder injury on a clay courtnikolaborovic88 – stock.adobe.com

Der Kläger ist Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung. Im April 2019 reichte der Versicherte ein Formular ein, indem er eine Schulterverletzung geltend machte, die nach Feststellung des behandelnden Arztes zu einer „Instabilität des Daumengrundgelenks“ führte. Im Januar 2010 machte der Kläger eine Daumenverletzung geltend, dadurch dass er von einem Tennisschläger getroffen worden sei.

Nach den Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet eine Attestierung des Unfalls einzuholen:

„Ziff. 2.1.1.1 AL-AUB 2002 („Voraussetzungen für die Leistung“):

Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität).

Die Invalidität ist

– Innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und

– Innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden.“

Der Versicherte trug nur die erste Verletzung in einen Invaliditätsfragebogen ein und ließ sich die Verletzung ärztlich attestieren. Auf den zweiten Bogen reagierte er nicht. Das OLG Frankfurt wies die Klage ab. Denn der Versicherungsnehmer kam seiner Verpflichtung nicht nach und ein versichertes Ereignis lag nicht vor.

Rechtliche Bewertung: Versicherungsfall nur wenn Attestierung vorhanden

Das OLG Frankfurt musste sich schwerpunktmäßig damit befassen, ob die Feststellung einer Instabilität des Daumengrundgelenks ausreicht, um diese Diagnose auf einen weiteren hierauf anzuwenden. Inhaltlich lassen sich die Folgen des zweiten Unfallereignisses übereinstimmend auf die Folgen der ersten festgestellten Einwirkung zurückführen, in beiden Fällen kam es zu einer Verletzungswirkung auf das Daumengelenk.

Jedoch ist es im Unfallversicherungsrecht so, dass die Invalidität nur dann als versichert gilt, wenn sie innerhalb von – hier – 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt wird. Eine Feststellung der Auswirkungen des zweiten Unfalls lag aber nicht vor, es sollte auf die erste Attestierung rekurriert werden. Dies wies das OLG Frankfurt ab und stellte klar, dass auch das zweite Unfallereignis attestiert werden muss und es nicht ausreicht, dass eine von der ersten Feststellung ebenfalls gedeckte Diagnose auf einen weiteren Unfall passt.

Die Versicherungsnehmer müssen davon ausgehen, dass die Versicherer ein berechtigtes Interesse daran haben, festzustellen dass die Verletzung durch eines bestimmten Unfalls und nicht aufgrund irgendeines Unfalls verursacht wurde. Deshalb sind die Versicherungsnehmer verpflichtet den Invaliditätsbogen auszufüllen und für jedes Unfallereignis eines eigenständige ärztliche Attestierung einzuholen. Die Deckung darf bei Missachtung verweigert werden.

Fazit und Hinweise für Versicherungsvermittler

Die Versicherungsnehmer sind verpflichtet die Invaliditätsbögen der Versicherer auszufüllen und müssen jedes Unfallereignis gesondert anzeigen. Ansonsten droht den Versicherten ein Anspruchsverlust. Im Konfliktfall sollte ein Fachanwalt für Versicherungsrecht mit der rechtlichen Bewertung des Versicherungsfalls betraut werden.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Das endgültige Ende einer jahrzehntelangen Bancassurance-Partnerschaft zwischen der Targobank und dem Talanx-Konzern ist vollzogen.Das endgültige Ende einer jahrzehntelangen Bancassurance-Partnerschaft zwischen der Targobank und dem Talanx-Konzern ist vollzogen.Foto: TARGOBANK AG, Tom Lorenz
Assekuranz

HDI bündelt Bancassurance-Geschäft: Neue Hildener Versicherung verschwindet nach nur acht Monaten wieder

Die Neue Hildener Versicherung verschwindet bereits wenige Monate nach ihrer Umbenennung wieder vom Markt. Mit der Verschmelzung auf die Lifestyle Protection AG setzt HDI die Neuordnung seines Bancassurance-Geschäfts konsequent fort.
Mit dem ersten Ausbildungsgehalt beginnt für viele junge Menschen die eigene Sozialversicherung. Bei privaten Versicherungen sollte dagegen zunächst geprüft werden, welcher Schutz über die Eltern weiterbesteht.Mit dem ersten Ausbildungsgehalt beginnt für viele junge Menschen die eigene Sozialversicherung. Bei privaten Versicherungen sollte dagegen zunächst geprüft werden, welcher Schutz über die Eltern weiterbesteht.Redaktion experten.de / KI-generiert
Assekuranz

Ausbildungsstart: Was sich bei Krankenversicherung, Haftpflicht und Co. wirklich ändert

Erstes Gehalt, neue Sozialversicherung – und plötzlich sollen auch mehrere Versicherungen wichtig werden. Doch mit dem Ausbildungsbeginn endet nicht automatisch jeder Schutz über die Eltern. Was Azubis tatsächlich neu regeln müssen, wo ein Check genügt und warum sich gerade bei der Krankenkasse ein Vergleich lohnen kann.
Mehr E-Scooter, mehr Personenschäden, komplexere Haftungsfragen: Die Destatis-Zahlen 2025 zeigen, warum Haftpflicht- und Unfallversicherung künftig enger zusammengedacht werden müssen.Mehr E-Scooter, mehr Personenschäden, komplexere Haftungsfragen: Die Destatis-Zahlen 2025 zeigen, warum Haftpflicht- und Unfallversicherung künftig enger zusammengedacht werden müssen.Experten/KI
Assekuranz

E-Scooter-Unfälle: Warum der Anstieg die Haftpflicht- und Unfallversicherung stärker fordert als die Statistik vermuten lässt

Die Zahl der E-Scooter-Unfälle ist 2025 um 38,1 Prozent gestiegen. Warum die Entwicklung Haftpflicht-, Unfall- und Kfz-Versicherer gleichermaßen betrifft.
Die Württembergische hat ihre Unfallversicherung überarbeitet. Neu sind unter anderem der Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung, ein erweitertes Assistance-Konzept und zusätzliche Leistungen im PremiumSchutz.Die Württembergische hat ihre Unfallversicherung überarbeitet. Neu sind unter anderem der Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung, ein erweitertes Assistance-Konzept und zusätzliche Leistungen im PremiumSchutz.Wüstenrot & Württembergische AG 2026
Assekuranz

Württembergische verzichtet künftig auf Gesundheitsprüfung in der Unfallversicherung

Die Württembergische Versicherung AG hat ihre Unfallversicherung zum 1. Juni 2026 überarbeitet. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt der Verzicht auf die bislang marktübliche Gesundheitsprüfung. Zudem wurden die Assistance-Leistungen ausgebaut und der Leistungsumfang in mehreren Bereichen erweitert.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"
Ausgabe 07/26

"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"

Klaus Liebig und Robert Schmidt, Geschäftsführer der vfm Gruppe
"Nicht laut, aber immer noch relevant"
Ausgabe 05/26

"Nicht laut, aber immer noch relevant"

Wibke Becker - Generalbevollmächtigte & Leiterin Maklervertrieb - Continentale - Mannheimer - EUROPA
"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht