Für viele Arbeitnehmer ist die Corona-Pandemie mehr als nur eine Zeit ohne Shopping, ohne Kino- oder Restaurantbesuche. Sie ist vor allem eine Zeit voller existenzieller Ängste.
Um die wirtschaftlichen Folgen für Arbeitnehmer abzufedern, hat die Bundesregierung einige Maßnahmen beschlossen. ARAG Experten geben dazu einen Überblick.
Anspruch auf Home-Office
Sofern die Tätigkeiten es zulassen, sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten das Arbeiten im Home-Office zu ermöglichen. So sollen Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit auf ein Minimum reduziert werden. Diese Schutzmaßnahme wurde verlängert und gilt nun bis 30. April 2021. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass Beschäftigte nicht verpflichtet sind, das Home-Office zu nutzen.
Arbeitsschutz im Betrieb
Beschäftigte, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist, müssen natürlich ebenso vor einer Infektion geschützt werden. Dazu enthält die Corona-Arbeitsschutzverordnung verschiedene zusätzliche Maßnahmen, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und um Betriebe weiter offen halten zu können. In Betrieben ab zehn Mitarbeitern soll beispielsweise in möglichst kleinen Gruppen zeitversetzt gearbeitet werden.
Außerdem sollen jedem Mitarbeiter zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen, wenn Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden müssen. Ist das nicht möglich oder kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen. Auch eine verstärkte Lüftung müssen Chefs sicherstellen und Arbeitsmittel sollen nach Möglichkeit nur jeweils von einer Person verwendet werden.
Entgeltfortzahlung
Sind Beschäftigte arbeitsfähig und arbeitsbereit, können aber aufgrund einer Corona-bedingten Betriebsschließung nicht beschäftigt werden, sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, den Mitarbeitern weiterhin Lohn zu zahlen. Ausgefallene Arbeitszeiten müssen nicht nachgearbeitet werden.
Entschädigung bei Quarantäne
Mitarbeiter, die vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt werden, haben Anspruch auf Entschädigung. Für die Dauer der Quarantäne, längstens aber für sechs Wochen, erhalten sie daher von ihrem Arbeitgeber eine Zahlung in Höhe des Nettolohnes. Diese Kosten werden dem Arbeitgeber von der zuständigen Behörde erstattet. Ab der siebten Woche zahlt der Staat die Leistungen in Höhe des Krankengeldes weiter. Diese Regelung gilt nur für Covid-19-Infizierte.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Unfall im Homeoffice: Wer zahlt?
Corona: Wie geht es nach der Rückkehr in die Büros weiter?
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Geheimnisschutz: Warum viele Vertriebsklauseln dringend überarbeitet werden müssen
Die Rechtsprechung stellt neue Anforderungen an nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Wer auf pauschale Klauseln setzt, riskiert den Verlust seines Geheimnisschutzes – und damit potenziell massive wirtschaftliche Schäden. Fachanwalt Stephan Michaelis erläutert im Gastbeitrag, worauf es jetzt ankommt.
Zeitdruck, Fachkräftemangel und ein gereiztes Betriebsklima belasten Unternehmen
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) legt mit ihrem aktuellen Barometer Arbeitswelt 2025 einen Stimmungsbericht zur Lage in deutschen Unternehmen vor – mit gemischtem Ergebnis. Zwar sind die Arbeitsunfälle erneut rückläufig, doch nimmt der Stress am Arbeitsplatz zu. Die Befragung zeigt: Zeitdruck und psychische Belastung gelten mittlerweile als zentrale Risikofaktoren für Sicherheit und Gesundheit.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Bürgergeld gestrichen trotz Erbengemeinschaft: Landessozialgericht schafft Klarheit
Darf eine Erbin mit Millionenvermögen weiter Bürgergeld beziehen, solange sie aus der Erbengemeinschaft nicht auszahlen kann? Ein Gericht hat dazu eine klare Antwort – und verändert damit die Dynamik in blockierten Erbengemeinschaften.
„Musik ist erlaubt – aber nicht grenzenlos“: Was beim Musikhören rechtlich zu beachten ist
Ob beim Autofahren, Üben in der Mietwohnung oder Klingeltonnutzung – Musik im Alltag ist rechtlich klar geregelt. Eine Sammlung aktueller Urteile zeigt, wann es teuer werden kann und welche Rechte Mieter, Musiker und Verkehrsteilnehmer haben.
Gebrauchtwagenkauf: Kein Eigentum trotz Fahrzeugbrief
Ein vermeintlich seriöser Autoverkauf entpuppte sich als Betrug – trotz Vorlage eines echten Fahrzeugbriefs. Das Landgericht Frankenthal verneint einen gutgläubigen Erwerb und erklärt: Wer Warnsignale ignoriert, handelt grob fahrlässig und verliert Eigentum wie Kaufpreis.
Leitsatzurteil: Verletzung der Masseerhaltungspflicht führt zum Leistungsausschluss in der D&O-Versicherung
Ein Geschäftsführer, der bei Zahlungsunfähigkeit keinen Insolvenzantrag stellt, riskiert nicht nur straf- und zivilrechtliche Haftung – sondern auch den Verlust des D&O-Versicherungsschutzes.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.