"Wesentliche Anlegerinfos" für Fonds bis Ende 2021

Seit 2018 erhalten Anleger in der EU vor dem Kauf eines verpackten Anlageinstruments (kurz: PRIIPs, darunter fallen Fonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate) ein Basisinformationsblatt mit den wichtigsten Merkmalen, etwa zu Kosten und Risiken einer Anlage.

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Fonds dürfen bis Ende 2021 allerdings eine Ausnahme davon machen. Bis dahin gelten für sie die etablierten „wesentlichen Anlegerinformationen“. Für diese Ausnahme hat sich der BVI stark gemacht.

Der deutsche Fondsverband BVI unterstützt die von den EU-Behörden für Banken, Wertpapiere und Versicherungen (ESAs) veröffentlichten Vorschläge zur Verbesserung der technischen Regulierungsstandards für die PRIIPs-Informationsblätter (Packaged retail and insurance-based investment products).

BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter, sagt:

„Die Reformvorschläge der EU-Behörden sind ein großer Fortschritt für bessere Anlegerinformationen. Sie beseitigen in den Vorgaben zu Kosten und Wertentwicklung Mängel, die wir seit Jahren kritisieren.“

Verschiedene Anpassungen durch die ESAs

Die Vorschläge der ESAs beheben zum Beispiel weitgehend die fehlerhafte Einbeziehung der Marktentwicklung in die Berechnungsmethode („arrival price“-Methode) für die Transaktionskosten. Zudem soll die Darstellung der einzelnen Bestandteile der Fondskosten unabhängig von der Wertentwicklung erfolgen.

Dies führt zu einer Anpassung der Angaben an die Kostendarstellung gemäß der MiFID II. Hinsichtlich der Wertentwicklungsszenarien konnten die ESAs in den technischen Regulierungsstandards nur einen kleinen Spielraum für Verbesserungen nutzen, um nicht gegen den Verordnungstext der EU-Gesetzgeber zu verstoßen.

So sollen Wertentwicklungsszenarien statt durch statistische Verfahren mit teilweise irreführenden Ergebnissen künftig als Beispiele auf Grundlage der vergangenen Wertentwicklung ermittelt und dargestellt werden können. Zudem ist ein Verweis auf ein anderes Dokument mit der Darstellung der vergangenen Wertentwicklung möglich.

Der Verordnungstext lässt bislang keine Darstellung der vergangenheitsbezogenen Wertentwicklung im Informationsblatt selbst zu.

Forderung nach Verlängerung der Ausnahme für Publikumsfonds

Der BVI fordert weiterhin eine angemessene Verlängerung der Ausnahme für Publikumsfonds über das Jahresende 2021 hinaus, damit die europäischen und nationalen Gesetzgeber zur Einführung der verbesserten PRIIPs-KIDs für die Fondssparer zeitgleich die bewährten „wesentlichen Anlegerinformationen“ (OGAW-KIDs) abschaffen können.

Thomas Richter erklärt:

„Ein Nebeneinander von PRIIPs- und OGAW-KIDs für einen Fonds würde die Anleger aufgrund der unterschiedlichen Inhalte verwirren.“

Auch müssten die Fondsgesellschaften ausreichend Zeit haben, um die neuen Vorgaben sorgfältig umzusetzen. Zudem hat die EU-Kommission angekündigt, die grundlegende Überprüfung der PRIIPs-Verordnung im Rahmen der Arbeit an der neuen, für Mitte 2022 geplanten „EU Retail Investment Strategy“ durchzuführen.

Thomas Richter sagt: „Es ist gut, dass die EU-Kommission die Anlegerinformationen nach PRIIPs, MiFID II und der Versicherungsvertriebsrichtlinie stärker angleichen will. Das ist echter Anlegerschutz.“

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