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Der deutsche Fondsverband BVI appelliert an die Bundesregierung, die Empfehlungen der Fokusgruppe für die Reform der privaten Altersvorsorge umzusetzen. Außerdem sollten sich Fonds stärker an der Finanzierung der Infrastruktur beteiligen können. Beide Vorhaben müssen 2024 kommen.
Fonds in der Altersvorsorge als Wettbewerber zulassen
„Die Politik muss jetzt handeln. Es wäre fatal, sollte wieder eine Legislaturperiode ohne Reform der privaten Altersvorsorge verstreichen“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Mit großer Mehrheit hatte die von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe im Sommer 2023 für mehr Renditechancen und Wahlfreiheit gestimmt und den bei Riesterprodukten vorgeschriebenen Garantie- und Verrentungszwang abgelehnt. Ohne Garantien kann mehr in Aktien angelegt werden. Stehen den Sparern zudem verschiedene Optionen für die Entnahmephase zur Verfügung, können sie die Auszahlungen ihren individuellen Erfordernissen anpassen. Die Empfehlungen der Fokusgruppe müssen auch auf die Riester-Rente angewendet werden. Das kann zügig und mit minimalem Aufwand umgesetzt werden.
Staatlich verantworteter Fonds gehört in die erste Säule
Einen staatlichen Standardfonds in der dritten Säule lehnen der BVI wie auch die große Mehrheit der Fokusgruppe ab. Dieser Fonds soll nach den Vorstellungen vor allem von Grünen und Verbraucherschützern als Auffanglösung dienen für alle, die im Rahmen der diskutierten automatischen Einbeziehung in die private Altersvorsorge keine eigene Anlageentscheidung treffen. Mit dem staatlichen Vertrauensvorschuss und Kostenvorteil aber hätte das Staatsprodukt gegenüber den übrigen Fonds im privaten Markt einen uneinholbaren Wettbewerbsvorsprung. „Es ist unverständlich, dass auch Teile der CDU, der Partei der sozialen Marktwirtschaft, diese Idee verfolgen und Wettbewerbsverzerrungen im privaten Altersvorsorgemarkt wollen“, sagt Richter. Darüber hinaus verkennen die Verfechter einer staatlich organisierten Lösung in der dritten Säule die Verantwortung, die der Staat angesichts des ihm von den Verbrauchern entgegengebrachten Vertrauens trägt. Richter: „Brechen die Märkte ein, würden viele Sparer erwarten, dass der Staat Kursverluste ausgleicht. Es ist fraglich, ob die Politik dem öffentlichen Druck Stand halten und Eingriffe auf Kosten des Steuerzahlers unterlassen würde. Schließlich ist der Anleger des Staatsfonds auch Wähler.“
Der BVI fordert deshalb, dass verpflichtende Beitragszahlungen und staatlich vorgegebene Lösungen in der ersten Säule bleiben. Auch in Schweden, das oft als Vorbild für Deutschland angeführt wird, ist die kapitalgedeckte Zusatzrente in der gesetzlichen Altersvorsorge angesiedelt. Zudem plant die Bundesregierung mit dem Generationenkapital bereits eine staatlich organisierte kapitalgedeckte Komponente in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Fonds die Finanzierung der Infrastruktur ermöglichen
Fonds könnten für den Ausbau der Infrastruktur einen erheblichen Beitrag leisten. Aber noch immer dürfen Infrastruktur- und offene Immobilienfonds nicht in ausreichendem Maß in erneuerbare Energien investieren. Der Entwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz sah die Möglichkeit vor, dass diese Fonds zum Beispiel in Photovoltaik-Anlagen auf der Freifläche investieren oder diese errichten dürfen. Die Koalitionsfraktionen haben diese Regelung jedoch gestrichen und auf das Jahressteuergesetz 2024 verschoben, damit auch die dafür notwendige steuerliche Flankierung umgesetzt wird. Richter: „Die Koalition sollte nun das Jahressteuergesetz 2024 nutzen, um die notwendigen Maßnahmen zu beschließen, damit sich Fonds stärker an der Finanzierung der Infrastruktur beteiligen können.“
Außerdem sind steuerliche Regelungen für Spezial-Investmentfonds erforderlich, die vor allem von institutionellen Anlegern gehalten werden. Auch diese Fonds müssen ihr Potenzial zum Beispiel für Investitionen in Solaranlagen auf dem Dach ausschöpfen können. Das Wachstumschancengesetz sieht bei Spezial-Investmentfonds zwar die Erhöhung der Grenze für Einnahmen aus der Stromerzeugung von 10 auf 20 Prozent vor. Allerdings wurde das von der Ampelkoalition im November verabschiedete Gesetz vom Bundesrat gestoppt. Im Vermittlungsausschuss sind die Verhandlungen im Dezember ergebnislos abgebrochen worden. Die Verdopplung der Grenze für Einnahmen aus der Stromerzeugung auf 20 Prozent hätte in vielen Fällen aber auch nicht ausgereicht. Richter: „Diese Grenze muss aufgehoben werden. Nur so können Fonds das Potenzial ihrer Gebäude für Erneuerbare-Energien-Anlagen vollständig nutzen.“ Auch die Kommunen würden profitieren: Sie erhielten höhere Steuereinnahmen, da Fonds auf Einnahmen aus Stromerzeugung Gewerbesteuer zahlen.
Fondskategorie für die nachhaltige Transformation einführen
Der BVI unterstützt die Erwägungen der EU-Kommission, ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Produkte einzuführen. Das könnte für Produkte nach Artikel 8 und 9 der Offenlegungsverordnung grundlegende Veränderungen bedeuten. Diskutiert wird unter anderem eine Produktkategorie für die nachhaltige Transformation. Damit wären Anleger in der Lage, Fonds, die in grüne Vermögenswerte investieren, von solchen zu unterscheiden, die den Übergang von braunen zu grünen Geschäftsmodellen unterstützen. „Dies wäre ein wichtiger Schritt, um die Förderung der Transformation als nachhaltige Anlagestrategie anzuerkennen und so die Finanzierung des nachhaltigen Übergangs anzukurbeln“, sagt Richter. Zudem könnte dies Diskussionen um Grünfärberei eindämmen. Nach Auffassung des BVI sollten zwei weitere Kategorien berücksichtigt werden: eine für Produkte, die einen messbaren Beitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel leisten möchten, und eine für Fonds, die glaubwürdige Nachhaltigkeitsstandards einhalten oder in Nachhaltigkeitsthemen investieren. Richter: „Wichtig dabei ist, dass die Produktkategorien die Nachhaltigkeitsbedürfnisse der Privatanleger berücksichtigen und leicht verständlich sind.“ Sie sollten außerdem hinreichend allgemein gefasst werden, um für alle Assetklassen sowie für Multi-Asset-Strategien zu funktionieren.
EU untergräbt mit einem Provisionsverbot ihre eigenen Ziele
Das von der EU-Kommission im Rahmen der Kleinanlegerstrategie geplante partielle Provisionsverbot und die Kostenbenchmark lehnt der BVI ab. Die Kommission will mit einem Provisionsverbot die Produktkosten senken. Sie erwartet, dass dadurch die Rendite für die Anleger steigt. Eine Studie des BVI, für die Daten der Europäischen Zentralbank und der englischen Statistikbehörde ausgewertet wurden, zeigt aber, dass ein Verbot der Provisionsberatung nicht zu höheren Renditen führt und sogar verhindert, dass sich Privatanleger stärker an den Kapitalmärkten beteiligen.
Zwar hat die EU-Kommission vorerst auf ein vollständiges Provisionsverbot verzichtet. Es ist aber noch nicht vom Tisch. Im ersten Schritt plant sie ein Verbot von Provisionen im beratungsfreien Vertrieb. Ebenso wie ein vollständiges Verbot wird aber auch dies nicht zu dem von der EU-Kommission angestrebten Ergebnis führen. Denn anstelle der Provisionen würden Vertriebskosten separat in Rechnung gestellt. Dadurch würden Kleinanleger von den Kapitalmärkten ferngehalten und attraktive Angebote verhindert. Richter: „Die EU-Kommission untergräbt mit dem Vorschlag eines Provisionsverbots ihre eigenen Ziele.“ Auch mit dem geplanten Benchmarking forciert die EU die einseitige Fixierung auf die Produktkosten – zu Lasten von Produktqualität und Innovation.
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