In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt der Zusatzbeitrag zur GKV im Rahmen der jährlichen Anpassung und auch das maximale Einkommen, das bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berücksichtigt wird.
In diesem Jahr von 56.250 Euro auf 58.050 Euro. Wer bereits mehr verdient, ist von dieser Anhebung voll betroffen. Für diese GKV-Versicherten steigt somit der eigene Beitrag. Auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV wird sich ändern: Dieser erhöht sich um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent.
Grenze für Eintritt in die PKV und den Arbeitgeberzuschuss
Weitere Neuerungen müssen Wechselwillige seit Jahresbeginn beachten. Gesetzlich krankenversicherte Angestellte, die sich künftig privat krankenversichern wollen, müssen im Jahr 2021 ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 64.350 Euro (vorher: 62.550 Euro) verdienen.
Für privat Krankenversicherte gibt es jedoch gute Neuigkeiten: Der maximale Arbeitgeberzuschuss steigt durch die Erhöhung der Sozialversicherungswerte von monatlich 367,97 Euro auf 379,74 Euro.
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