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Seit Jahresbeginn gelten für die Kranken- und Pflegeversicherung neue monatliche Rechengrößen. Die uniVersa hat die wichtigsten in einer aktualisierten Beratungshilfe zusammengefasst.
Jahresarbeitsentgeltgrenze, Beitragsbemessungsgrenze, Beitragssätze, Höchstbeitrag und Arbeitgeberzuschuss: Bei der Beratung zur privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es viele Werte zu beachten, die sich zum Jahresbeginn geändert haben.
Die uniVersa Krankenversicherung hat die wichtigsten Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht in einer übersichtlichen Beratungshilfe „KV-Rechengrößen 2024“ zusammengefasst. Zu allen Zahlen finden Berater nützliche Querverweise zu den jeweiligen Paragrafen des Sozialgesetzbuches, zu Vorjahreswerten sowie zu den einzelnen Rechenschritten.
Enthalten sind auch die neuen Werte für die gesetzliche Krankenversicherung zum Höchstkrankengeld, zu den Mindesteinnahmegrenzen für freiwillig Versicherte, zur Einkommensgrenze für die Familienversicherung sowie zu den Beitragssätzen und zum Zuschuss für Rentner.
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Wettbewerbsverzerrung in der Krankenversicherung beenden
Angestellte in Deutschland müssen im Jahr 2025 deutlich mehr verdienen, um sich zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können. Die Versicherungspflichtgrenze soll auf 73.800 Euro steigen. Die massive Erhöhung greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den gut funktionierenden Wettbewerb zwischen GKV und PKV stärker als bisher.
Rentner zahlen bis zu 150 Euro mehr für die GKV
Für viele Rentner*innen stieg im März der Zusatzbeitrag zur GKV. Innerhalb eines Jahres kommen so bis zu 150 Euro mehr auf die Ruheständler zu. Durch einen Wechsel der Krankenkasse können Ruheständler*innen einem Kostenanstieg entgehen und bis zu 88 Euro sparen.
Höheren Arbeitgeberzuschuss zur Beitragsentlastung nutzen
Der Arbeitgeber beteiligt sich seit Jahresbeginn mit einem höheren Zuschuss an der Privaten Krankenversicherung. Dieser kann für eine zusätzliche Beitragsentlastung im Alter genutzt werden kann.
Nahezu analoge Beitragsentwicklung in GKV und PKV
Die Prämienbelastung je PKV- Versicherten stieg von 2004 bis 2024 durchschnittlich um 2,8 Prozent pro Jahr zu. Dieser Wert liegt unter dem Anstieg der Beitragsbelastung in der GKV von jährlich 3,2 Prozent. Im Zehnjahreszeitraum unterscheiden sich die Beitragssätze nur noch um 0,1 Prozentpunkte.
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