Finanzgericht: Entscheidung über Anerkennung von Gutachterkosten

Ob Gutachterkosten im Zusammenhang mit einer Renovierungsmaßnahme als haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden, wird demnächst das höchste deutsche Finanzgericht entscheiden. Für die Wüstenrot Bausparkasse AG hat diese Entscheidung Relevanz für Immobilienbesitzer.

(PDF)
Mann-Haus-Skizze-246350937-AS-vegefox-comMann-Haus-Skizze-246350937-AS-vegefox-comvegefox.com – stock.adobe.com

Steuerzahler erhalten für Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten an der selbstgenutzten Immobilie eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro.

Dabei werden in der Regel von der Finanzverwaltung keine Kosten für gutachterliche Tätigkeiten berücksichtigt. Dagegen klagte ein Eigentümer, der im Rahmen einer Dachrenovierung seiner Immobilie vorab ein Gutachten eines Statikers einholen musste. Im konkreten Fall hielt der mit der Dachbearbeitung beauftragte Handwerksbetrieb die statische Berechnung des Dachs aufgrund besonderer baulicher Gegebenheiten für unbedingt erforderlich.

Das zuständige Finanzamt lehnte eine Steuerermäßigung für die diesbezüglichen Gutachterkosten ab. Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab jedoch 2019 in seinem Urteil (Az. 1 K 1384/19) dem Hauseigentümer Recht, weil laut Urteil die statische Berechnung notwendig war, um die nachfolgende Dachrenovierung überhaupt durchführen zu können. Damit seien beide Maßnahmen als einheitliche Handwerkerleistung anzusehen, auch wenn unterschiedliche Betriebe beteiligt waren.

Weil eine Entscheidung eine grundsätzliche Bedeutung hat, wird nun der Bundesfinanzhof (Az. VI R 29/19) über die Angelegenheit urteilen. Dabei ist der Ausgang des Verfahrens offen.

Dennoch hat das schwebende Verfahren bereits Bedeutung für Steuerzahler: Haben nämlich Immobilieneigentümer oder Mieter vergleichbare Gutachterkosten in ihren Steuerausgleichen geltend gemacht, die vom Finanzamt nicht anerkannt wurden, besteht aufgrund des laufenden Verfahrens nun die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen. Dabei kann auf das anhängige Verfahren vor dem Bundesfinanzhof verwiesen werden.

Sollte das höchste deutsche Finanzgericht abschließend zugunsten des Steuerpflichtigen entscheiden, könnte daraus auch für vergleichbare Fälle eine steuerliche Anerkennung von Gutachterkosten erwachsen.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Heute weiß Max: Mit einer frühzeitigen Steuerberatung hätte er Tausende Euro einsparen können.Heute weiß Max: Mit einer frühzeitigen Steuerberatung hätte er Tausende Euro einsparen können.Foto: Adobestock
Steuern

Immobilienkauf und Steuerfallen: Max Pfefferminz‘ Erfahrung mit anschaffungsnahen Herstellungskosten

Max Pfefferminz* war ein vorausschauender Investor. Am 15. März 2022 unterzeichnete er den Kaufvertrag für eine vermietete Eigentumswohnung in Rostock.

Gegen die Allgemeinverfügung zum Solidaritätszuschlag ist nur der Klageweg zum Finanzgericht eröffnet; ein Einspruch ist ausgeschlossen.Gegen die Allgemeinverfügung zum Solidaritätszuschlag ist nur der Klageweg zum Finanzgericht eröffnet; ein Einspruch ist ausgeschlossen.Quelle: Justiz NRW
Steuern

Allgemeinverfügung zum Solidaritätszuschlag auf Körperschaftsteuerguthaben: Einheitliche Regelung für laufende Einsprüche

Am 4. März 2025 erließen die obersten Finanzbehörden der Länder eine Allgemeinverfügung, die sich auf Einsprüche und Anträge im Zusammenhang mit dem Solidaritätszuschlag auf das Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Absatz 5 KStG 2002 bezieht.

Anbieter von Flugunterricht für Privatpiloten müssen künftig darauf achten, dass ihre Schulungen der Umsatzsteuer unterliegen.Anbieter von Flugunterricht für Privatpiloten müssen künftig darauf achten, dass ihre Schulungen der Umsatzsteuer unterliegen.Foto: Grok
Steuern

BFH: Flugunterricht für Privatpiloten nicht steuerfrei

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 13. November 2024 entschieden, dass Flugunterricht zur Erlangung einer Privatpilotenlizenz der Umsatzsteuer unterliegt.

Iustitia-Paar-196419443-AS-freeographIustitia-Paar-196419443-AS-freeographfreeograph – stock.adobe.com
Finanzen

Bundesfinanzhof bestätigt Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

Die Erhebung des Solidaritätszuschlags war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. So lautet das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 17.01.2023 – IX R 15/20.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”
Ausgabe 03/25

„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”

Dr. Florian Sallmann
"Schema F gibt es nicht mehr"
Ausgabe 10/24

"Schema F gibt es nicht mehr"

Michael Schillinger & Andreas Bahr
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht