Die Erhebung des Solidaritätszuschlags war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. So lautet das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 17.01.2023 – IX R 15/20.
Ein Arbeitnehmer, der eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber vermietet, kann grundsätzlich die ihm für Renovierungsaufwendungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer steuermindernd geltend machen.
Der Bundesfinanzhof hat demnächst darüber zu entscheiden, ob Gutachterkosten im Zusammenhang mit einer Renovierungsmaßnahme steuerlich geltend gemacht werden können – eine Entscheidung mit grundsätzlicher Bedeutung.
Eine Auszahlung von Sterbegeld an Erben, die nicht zu den Hinterbliebenen zählen, unterliegt der Einkommensteuer, entschied das Finanzgericht Düsseldorf.