Wenn ein Arbeitnehmer die Arbeit im Homeoffice verweigert, ist dies kein ausreichender Kündigungsgrund. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers reicht nicht aus, um einem Arbeitnehmer einseitig einen Telearbeitsplatz im Homeoffice zuzuweisen, urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Ein Ingenieur sollte zunächst, nachdem ein Teilbetrieb geschlossen wurde, zwei Jahre im Homeoffice in Telearbeit weiter für das Unternehmen arbeiten und anschließend nach Ulm wechseln.
Ingenieur lehnt Arbeit im HO ab
Der Ingenieur wollte nicht im Homeoffice arbeiten und lehnte ab. Die ihm zugewiesenen Aufgaben zur Vorbereitung der Telearbeit führte er nicht durch.
Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin nach einer Abmahnung außerordentlich und fristlos wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung. Der Arbeitnehmer reichte daraufhin Kündigungsschutzklage ein. Sein Arbeitsvertrag enthielt keine besonderen Regelungen zur Änderung des Arbeitsortes.
Keine Verpflichtung zu Telearbeit
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab dem Ingenieur Recht und sah die Kündigung als unwirksam an. Das Gericht gab an, dass der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag nicht verpflichtet gewesen war, in Telearbeit zu arbeiten. Die Telearbeit unterscheidet sich laut Gericht sehr von der Tätigkeit an einer Arbeitsstelle im Betrieb.
Urteil vom 14. November 2018 (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Az. 17 Sa 562/18)
Themen:
LESEN SIE AUCH
Fristlose Kündigung wegen Veränderung von Kundendaten
Das LG Erfurt hatte sich mit der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Handelsvertretervertrages durch einen Versicherer aufgrund willkürlicher Veränderungen und Löschungen von Kundendaten durch einen Handelsvertreter zu befassen.
Wettbewerbsrecht: Abmahnung des Agenturnachfolgers
Nachdem ein Versicherer den mit einem Versicherungsvermittler bestehenden Handelsvertretervertrag außerordentlich gekündigt hatte, mahnte dieser den Agenturnachfolger wegen einer vermeintlich herabsetzenden Äußerung ab. Wie diese Abmahnung erfolgreich abgewehrt wurde.
Homeoffice: Trinken holen ist kein Arbeitsunfall
Missbrauch von Kundendaten – fristlose Kündigung ist rechtens
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Reitunterricht als Freizeitgestaltung: BFH schränkt Umsatzsteuerbefreiung deutlich ein
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Reitunterricht ist nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn er klar berufsbezogen ist. Freizeitangebote wie Ponyreiten oder Klassenfahrten gelten als steuerpflichtig.
BFH-Urteil: Steuerliche Folgen bei Grundstücksübertragungen mit Schuldübernahme
Wer ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf überträgt und dabei bestehende Schulden vom Erwerber übernehmen lässt, muss mit einer Einkommensteuerpflicht rechnen.
Verfassungsbeschwerde im Dieselstreit abgewiesen – Bundesverfassungsgericht bestätigt Revisionsurteil eines Hilfssenats
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Autoherstellers gegen ein Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs in einem Dieselverfahren nicht zur Entscheidung angenommen – und stärkt damit die Rolle des VIa. Zivilsenats als Hilfssenat.
Millionenbetrug mit Schein-Beitritten zu Genossenschaft - BGH bestätigt Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen gewerbsmäßigen Betrugs durch das Landgericht Weiden i.d.OPf. bestätigt. Die Angeklagten hatten über eine Genossenschaft vermeintlich vermögenswirksame Leistungen angeboten, ohne die gesetzlichen Formvorschriften einzuhalten.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.