Auch jetzt arbeiten viele Arbeitnehmer noch im Homeoffice. Allerdings gibt es Lücken beim gesetzlichen Unfallschutz. Während in der Firma etwa der Weg zum Kaffeeholen in der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich versichert ist, beurteilen Gerichte dies im Homeoffice anders. Deswegen ist bei einem Unfall im Homeoffice die Handlungstendenz des Versicherten relevant.
Die Klägerin arbeitete in Absprache mit ihrem Arbeitgeber von zuhause aus. Ihr Büro befand sich im Dachgeschoss ihrer Wohnung. Das Untergeschoss, in der sich auch die Küche befindet, erreicht sie über eine Treppe. Auf dieser rutschte sie aus und brach sich den linken Fuß, als sie eine Flasche Wasser aus der Küche holte.
Keine Anerkennung als Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht entschied, dass es sich hierbei um keinen versicherten Arbeitsunfall handelt.
Laut dem Urteil war der Gang in die Küche eine eigenwirtschaftliche Beschäftigung im persönlichen Lebensbereich, hier: Trinken. Damit fällt der Unfall nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz. Sie hat zu dem Zeitpunkt keine Unfallzeitpunkt eine versicherte Beschäftigung ausgeübt, noch hat sie einen Betriebsweg zurückgelegt.
Auch befand sie sich zum Unfallzeitpunkt nicht auf einem versicherten Weg zum Ort der Nahrungsaufnahme. Denn das Zurücklegen eines Betriebsweges in einer häuslichen Arbeitsstätte komme nur in Betracht, wenn er in Ausführung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt wird.
Urteil vom 5. Juni 2016 (Bundessozialgericht, Az. B 2 U 5/15)
Themen:
LESEN SIE AUCH
Wann ist ein Unfall ein Arbeitsunfall?
Urteil: Kein Unfallschutz bei Firmenlauf
Verletzt sich ein Arbeitnehmer bei einem öffentlichen Firmenlauf, gilt dies nicht als Arbeitsunfall. Infolge greift auch der gesetzliche Unfallschutz nicht, urteilt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Arbeiten, wo andere Urlaub machen
Fahrt zur Tankstelle zählt nicht als Arbeitsweg
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Eine Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg und fällt daher nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Fall verdeutlicht die Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Sphäre.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Reitunterricht als Freizeitgestaltung: BFH schränkt Umsatzsteuerbefreiung deutlich ein
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Reitunterricht ist nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn er klar berufsbezogen ist. Freizeitangebote wie Ponyreiten oder Klassenfahrten gelten als steuerpflichtig.
BFH-Urteil: Steuerliche Folgen bei Grundstücksübertragungen mit Schuldübernahme
Wer ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf überträgt und dabei bestehende Schulden vom Erwerber übernehmen lässt, muss mit einer Einkommensteuerpflicht rechnen.
Verfassungsbeschwerde im Dieselstreit abgewiesen – Bundesverfassungsgericht bestätigt Revisionsurteil eines Hilfssenats
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Autoherstellers gegen ein Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs in einem Dieselverfahren nicht zur Entscheidung angenommen – und stärkt damit die Rolle des VIa. Zivilsenats als Hilfssenat.
Millionenbetrug mit Schein-Beitritten zu Genossenschaft - BGH bestätigt Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen gewerbsmäßigen Betrugs durch das Landgericht Weiden i.d.OPf. bestätigt. Die Angeklagten hatten über eine Genossenschaft vermeintlich vermögenswirksame Leistungen angeboten, ohne die gesetzlichen Formvorschriften einzuhalten.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.