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Weitere News
Ready to Work
Seventyfour – stock.adobe.com
19.07.2024
Steuern
Doppelt profitieren: Homeoffice und Arbeitszimmer steuerlich absetzen
Flexibilität, Zeitersparnis durch wegfallende Pendelzeiten und eine verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Homeoffice bietet einige Vorteile für Arbeitnehmende. Wer das Büro zuhause steuerlich geltend machen will, muss einiges beachten.
Kuendigung-197334362-FO-JLPfeifer
JLPfeifer / fotolia.com
11.07.2019
Urteile
Verweigerung von Homeoffice kein Kündigungsgrund
Wenn ein Arbeitnehmer die Arbeit im Homeoffice verweigert, ist dies kein ausreichender Kündigungsgrund. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers reicht nicht aus, um einem Arbeitnehmer einseitig einen Telearbeitsplatz im Homeoffice zuzuweisen, urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.