Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit einer Allgemeinverfügung festgelegt, dass die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Privatkunden in Deutschland weiterhin verboten bleiben.
Damit reagiert die BaFin auf das Auslaufen der Produktinterventionsmaßnahme der Europäischen Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde ESMA.
Als Grund gibt die BaFin an, dass binäre Optionen komplex und wenig transparent sind. Vor allem gilt dies für die Berechnung ihrer Wertentwicklung und des zugrundeliegenden Basiswerts. Anders als andere Finanzinstrumente werden binäre Optionen nicht an einem Markt gehandelt, bei dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben.
Der Anbieter setzt den Preis selbst fest, ohne dass die Kunden diesen nachvollziehen und prüfen können. Kleinanleger haben wegen der regelmäßig extrem kurzen Laufzeiten Schwierigkeiten, das Risiko-/Rendite-Profil zutreffend abzuschätzen.
Zudem stehen die Interessen der Anbieter in direktem Konflikt zu den Interessen der Kunden.
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