BaFin gegen binäre Optionen für Kleinanleger

Die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von binären Optionen an Privatkunden auf nationaler Ebene plant die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu untersagen.

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Dazu hat sie den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit bereitet sie sich auf das Auslaufen der Produktinterventionsmaßnahme der Europäischen Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde ESMA vor.

Elisabeth Roegele, BaFin-Exekutivdirektorin, erläutert:

„Binäre Optionen stellen gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase ein besonders verlockendes Angebot für Kleinanleger dar. Sie können auf leicht zugänglichen Online-Plattformen gehandelt werden und versprechen hohe Renditen. Die Praxis hat aber gezeigt, dass die Produkte für Kleinanleger extrem verlustreich und sehr riskant sind.“

Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Kleinanleger sind bereits jetzt in der Europäischen Union aufgrund einer vorübergehenden Maßnahme der ESMA untersagt. Nach dem Ende der Geltungsdauer der Maßnahme der ESMA soll mit der beabsichtigten Allgemeinverfügung der BaFin die Untersagung aufrechterhalten werden.

Die BaFin sieht vor allem Risiken und damit erhebliche Angelegerschutzbedenken darin, dass binäre Optionen komplex und wenig transparent sind. Dies gilt vor allem für die Berechnung ihrer Wertentwicklung und des zugrundeliegenden Basiswerts.

Anders als andere Finanzinstrumente werden binäre Optionen nicht an einem Markt gehandelt, bei dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Der Anbieter setzt den Preis vielmehr selbst fest, ohne dass die Kunden diesen nachvollziehen und prüfen können.

Die geplante Allgemeinverfügung ist auf der BaFin-Website veröffentlicht. Bis zum 20. Dezember 2018 besteht Gelegenheit, dazu schriftlich Stellung zu nehmen.

Bild: © Nomad_Soul / fotolia.com

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