Wer im Urlaub krank wird, ärgert sich besonders. Aber: Arbeitnehmer können wenigstens ihre Urlaubstage retten, wenn sie einige Regeln beachten. Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, weiß, welche das sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit die Urlaubstage nicht verloren gehen?
Wolfgang Müller: Nach § 9 des Bundesurlaubsgesetzes haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, von Erkrankung betroffene Urlaubstage wieder zurückzubekommen. Wichtigste Voraussetzung dafür: Sich umgehend beim Arbeitgeber krankmelden – egal, wo sich der Urlauber gerade befindet. Das gilt auch für den Fall, dass der Urlaub wegen einer Erkrankung gar nicht erst angetreten werden kann.
Um weiterhin den Lohn während dieser Urlaubstage weitergezahlt zu bekommen, muss der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten eine Adresse hinterlassen, unter der er im Urlaubsland erreichbar ist, beispielsweise ein Krankenhaus oder ein Hotel. Das ergibt sich aus § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall — auch Entgeltfortzahlungsgesetz genannt.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, braucht für seine Krankenkasse ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer der Erkrankung. Dies ist Voraussetzung, damit die Kasse die Behandlungskosten zumindest in Höhe der in Deutschland üblichen Kostenhöhe übernimmt.
Wie schnell wird ein ärztliches Attest benötigt?
Unabhängig von der Vorgabe des Chefs muss der erkrankte Arbeitnehmer während seines Urlaubs bereits für den ersten Tag seiner Krankheit ein ärztliches Attest vorlegen. Das bedeutet, auch im Urlaubsland ist ein Arztbesuch unerlässlich.
Dabei ist es wichtig, dass das Attest nicht nur die Krankheit bescheinigt, sondern auch besagt, dass der Erkrankte arbeitsunfähig ist. Es sollte anschließend schnellstmöglich an den Arbeitgeber geschickt werden. Denn unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer Urlaub auf Balkonien oder einen Trekking-Trip in Nepal macht: Die gesetzliche Frist für die Abgabe eines Attestes sind drei Kalendertage. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, bespricht dies am besten bereits im Vorfeld des Urlaubs mit seinem Vorgesetzten oder wenn er ihn über die Erkrankung aus dem Urlaubsort informiert.
Gilt der Anspruch auch, wenn Überstunden ausgeglichen oder die Kinder im Urlaub krank werden?
Wer seine Überstunden mit Freizeit ausgleicht und währenddessen erkrankt, hat keinen Anspruch auf die entgangenen freien Stunden. Denn nach Ansicht mehrerer Gerichte greift in diesem Fall das Bundesurlaubsgesetz nicht. Da hilft auch kein ärztliches Attest. Dasselbe gilt, wenn der Nachwuchs während des Urlaubs der Eltern krank wird und gepflegt werden muss. Die berufstätigen Eltern haben keinen Anspruch darauf, die mit der Krankenpflege verbrachten Urlaubstage wieder zurückzubekommen.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Marktanteilsentwicklung der deutschen Erstversicherer
Unverändert führt nach Gesamt-Bruttoprämieneinnahmen mit einem Marktanteil von 17,13 Prozent und deutlichem Abstand die Allianz-Gruppe das Feld an, verzeichnet aber den höchsten Marktanteilsverlust. Die fünftplatzierte ERGO wuchs nach Marktanteilen am stärksten.
Was versteht man unter Nachtblindheit?
Nachtblindheit kann für Autofahrer zu einem ernsten Problem werden. Selbst gesunde Augen sehen bei Dämmerung weniger scharf und kontrastreich. Von einer echten Nachtblindheit spricht man aber erst bei einer Störung der Sinneszellen in der Netzhaut.
Wie ist die Parkscheibe korrekt eingestellt?
Um ein Verwarnungsgeld zu vermeiden, gilt es beim Einstellen der Parkscheibe einiges zu beachten. Neben der korrekten Zeitangabe, ist es zudem wichtig, dass die Parkscheibe von außen gut lesbar ist und den Größenvorgaben entspricht.
Wie viel Geld fürs Alter sparen?
Eine private Altersvorsorge wird immer wichtiger – je früher Sparer anfangen, Geld zurückzulegen, desto besser. Der individuelle monatliche Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei kann der Rentenrechner ein hilfreiches Tool sein.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Wiederanlage im Bestand: Versicherer verschenken Milliardenpotenzial
In Zeiten stagnierender Neugeschäftszahlen und hoher Leistungsabfüsse rückt der Versicherungsbestand zunehmend in den Fokus strategischer Überlegungen. Das gilt insbesondere für die Lebensversicherung: Dort schlummern ungenutzte Chancen, die Erträge stabilisieren und die Kundenbindung stärken könnten – wenn Versicherer systematisch auf Wiederanlage setzen würden. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/2025.
#GKVTag – Pflegeversicherung unter Reformdruck: Stabilität durch Solidarität
Drei Jahrzehnte Pflegeversicherung – eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte mit strukturellen Rissen. Seit ihrer Einführung garantiert sie die Absicherung pflegebedürftiger Menschen und setzt dabei auf das Zusammenspiel von Solidarität und Eigenverantwortung. Doch mit wachsender Zahl Anspruchsberechtigter, einem Ausgabenvolumen von inzwischen 65 Milliarden Euro und einem Beitragssatz von 3,6 Prozent (zuzüglich Kinderlosenzuschlag) gerät das System an seine finanziellen Grenzen.
„Fünf Tierseuchen gleichzeitig – Tierhalter geraten weiter unter Druck“
Mit einem neuen Höchstwert von 96 Millionen Euro Schadenaufwand blickt die Vereinigte Tierversicherung (VTV) auf das bislang teuerste Jahr ihrer Geschichte zurück. Der Großteil der Schäden entstand durch Tierseuchen – allen voran durch die Blauzungenkrankheit, die allein 30 Millionen Euro kostete. Diese betraf 2024 vor allem Wiederkäuer-Bestände in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen. Die VTV ist Marktführer in der landwirtschaftlichen Tierversicherung und Teil der R+V Gruppe.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.