Referentenentwurf zum Provisionsdeckel – Honorarberatung eine Alternative
Im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Begrenzung von Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen ist vorgesehen, dass Vermittler nur noch 2,5 bis maximal 4 Prozent für ihre Vermittlungstätigkeit erhalten sollen. Die Honorarberatung kann eine Alternative sein.
Um gegebenenfalls bestehenden Fehlanreizen sowie übertrieben hohen Abschlussprovisionen und Vergütungen entgegenzuwirken, sollen die Abschlusskosten nun begrenzt werden. Nach dem Referentenentwurf dürfen nur noch 2,5 Prozent auf eine Beitragssumme von maximal 35 Jahren als Provision beziehungsweise Courtage für die Vermittlungstätigkeit gezahlt werden. Erfüllen Vermittler bei ihrer Tätigkeit angemessene qualitative Kriterien, kann die Abschlussprovision auf bis zu 4 Prozent erhöht werden.
Stärkung der Honorarberatung
Auch wenn es im Verlauf eines Gesetzgebungsverfahrens noch zu Änderungen kommen kann, ist mit dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass es zu einem konkreten Provisionsdeckel kommt.
Eine Alternative für Versicherungsmakler kann die Honorarberatung sein. Im letzten Jahr wurde bereits mit der IDD-Gesetzgebung und insbesondere für Versicherungsmakler der Einstieg in die Honorarberatung geebnet. Für ihre Vermittlungsleistung dürfen Berater mit ihren Kunden ein Honorar individuell vereinbaren und auch Beratungsleistungen bei Gewerbekunden abrechnen.
Heiko Reddmann, Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH, dazu:
„Makler werden es am Ende schwer haben, auf Veränderungen sofort reagieren zu können. Sie sollten nicht warten und das eigene Schicksal selbst in die Hand nehmen.“
Der Einstieg in die Honorarberatung kann schrittweise und mit dem persönlichen Tempo erfolgen, denn für eine erfolgreiche Honorarberatung sind Know-how, eine Menge Rüstzeug und die richtige Kundenansprache gefragt.
HonorarKonzept bietet seit dem 25. März deutschlandweit kostenfreie Infoveranstaltungen zu Honorarberatung an.
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