BdV: Grenzen der Versicherbarkeit bei Cyberrisiken

Veröffentlichung: 26.03.2019, 15:03 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veranstaltete ein Fachgespräch, um die Versicherbarkeit von Cyberrisiken zu diskutieren.

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Auch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) war hierzu geladen und machte seine Positionen in einer umfangreichen Stellungnahme deutlich.

Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, dazu:

„Cyberrisiken sollten bei guten Haftpflicht- und Hausratversicherungen beinhaltet sein. Gesonderte Spezialpolicen leisten meist nicht die gewünschte Absicherung.“

Absicherung von Cyberrisiken

Allgemein werden unter Cyberrisiken alle Gefahren verstanden, die aus der Nutzung des Internets und neuer IT-Technologien erwachsen.

Axel Kleinlein erklärt:

„Welche dieser Risiken tatsächlich existentiell und auch versicherbar sind, das kann derzeit nur geschätzt werden.“

Auch die Versicherungswirtschaft hat bislang nur wenig Erfahrung mit der Absicherung derartiger neuer Risiken. So geht Axel Kleinlein davon aus, dass eigenständige Cyberpolicen aus versicherungsmathematischer Sicht momentan mit teuren Sicherheitszuschlägen kalkuliert werden müssen. Deswegen sollten diese Risiken als Bestandteil der gängigen Privathaftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen abgesichert.

Persönlichkeitsverletzungen im Internet

In der Diskussion wurde zudem intensiv über Persönlichkeitsverletzungen im Internet diskutiert. Zentral waren dabei etwa die Probleme rund um Mobbing in sozialen Netzwerken. Hier sieht der BdV jedoch Grenzen der Versicherungen:

Axel Kleinlein sagt:

„Wenn strafrechtliche Belange betroffen sind, sind Gesellschaft und Staat gefordert, nicht die Versicherungswirtschaft. Versicherungen können keine gesamtgesellschaftlichen oder staatlichen Aufgaben ersetzen.“

Stellungnahme des BdV

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