Der Finanzausschuss hat gestern eine Anhörung zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts durchgeführt. Die Bundesregierung plant mit dem Gesetz, die für viele Personenversicherungen geltende Steuerfreiheit einzuschränken.
So soll Versicherungssteuerfreiheit für diese Versicherungen künftig nur noch dann gelten, wenn zwischen Versicherungsnehmer und (mit)versicherter Person ein Angehörigenverhältnis besteht.
Laut dem Bund der Versicherten e. V. (BdV) konterkariert der damit erforderliche Verwaltungsaufwand bei den Versicherungsgesellschaften nicht nur den sozialpolitisch gewollten Nutzen einer langfristigen Absicherung von Lebensrisiken, sondern belastet auch die Versicherten, da die zusätzlich entstehenden hohen Kosten die Versicherer auf die Kunden abwälzen werden.
Durch die langen Laufzeiten – teilweise lebenslang – von privaten Personenversicherungsverträgen, können sich während der Versicherungsdauer dieser langlaufenden Verträge die bestehenden Angehörigenverhältnisse, beispielsweise durch Ehescheidungen, ändern. Um die Versicherungssteuerfreiheit aufrechtzuerhalten, wäre der Versicherungsnehmer durch die Neuregelung künftig angehalten, dem Versicherer fortlaufend seine privaten Lebensverhältnisse diesbezüglich neu offen zu legen.
Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV), dazu:
„Die Dummen sind wieder einmal die Versicherten, die der Staat für ihre Absicherung mit höheren Prämien bestraft.“
Es gibt Ausnahmen von dem allgemeinen Versicherungssteuersatz von 19 Prozent und für viele Personenversicherungen gilt eine Steuerbefreiung. Dies betrifft zum Beispiel die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, aber auch Kranken- und Pflegeversicherungsverträge. Der Deutscher Bundestag und die Bundesregierung haben die Pandemie-bedingte befristete Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent nicht auf die Versicherungssteuer übertragen.
Da Personenversicherungen Versicherte und ihre Angehörigen vor den wirtschaftlichen Folgen existenzieller Lebensrisiken schützen, sind diese sozialpolitisch sehr sinnvoll. Sie mindern im Versicherungsfall Versorgungslücken und tragen dazu bei, den Lebensstandard der Betroffenen aufrechtzuerhalten. Zudem wird durch einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz die öffentlichen Haushalte entlastet, denn ohne diesem Schutz kann das Eintreten solcher Risiken die Betroffenen zum Bezug steuerfinanzierter staatlicher Grundsicherungsleistungen berechtigen.
Die Zielsetzung, einzelne „Steuerschlupflöcher“ zu schließen, rechtfertigt aus Sicht des BdV nicht, die fiskalischen und bürokratischen Belastungen für Verbraucher auszuweiten.
Der BdV hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.