Sozialabgaben reduzieren: Neuer Spar-Rechner für Arbeitgeber online

Arbeitgeber müssen für ihre Mitarbeiter nicht nur die anteiligen Krankenkassenbeiträge, sondern auch die sogenannten Umlagesätze für Krankheitsfälle (U1) und für Mutterschutz (U2) vom Lohn abführen. Das kann schnell unübersichtlich werden, sodass mögliches Einsparpotenzial übersehen wird.

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Work-life balance relaxation with Asian working business woman hWork-life balance relaxation with Asian working business woman hChinnapong – stock.adobe.com

„Wir haben ein einfaches Tool entwickelt, das hier helfen kann. Unser Spar-Rechner berücksichtigt alle Sozialabgaben für die Gesetzlichen Krankenkassen inklusive der unterschiedlichen Umlagesätze. Arbeitgeber können so auf einen Blick prüfen, bei welcher offenen Krankenkasse die Mitarbeiter am günstigsten versichert wären“, erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer des unabhängigen Online-Vergleichsportals www.gesetzlichekrankenkassen.de.

Bereits beim kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der auf den regulären Krankenkassenbeitrag aufgeschlagen wird, gibt es Einsparpotenzial: Stand 15. April 2024 lag der Zusatzbeitrag bei der günstigsten allgemein geöffneten Krankenkasse bei 0,9 Prozent, bei der teuersten bei 2,7 Prozent. Da Arbeitgeber anteilig 50 Prozent des Gesamtbeitrags übernehmen, ließen sich allein bei diesem Beispiel schon 0,9 Prozent von der Bruttolohnsumme einsparen.

Bei Umlagesätzen gibt es einige Stellschrauben zum Sparen

Weiteres Potenzial besteht bei den zu zahlenden Umlagesätzen. Mit diesen erstatten Krankenkassen den Arbeitgebern ihre Lohnaufwendungen für nicht arbeitsfähige Mitarbeiter. Sowohl die Umlagesätze für Krankheitsfälle (U1) als auch für Mutterschutz (U2) legen die Kassen selbst fest, sodass es große Unterschiede gibt. Hinzu kommt: Während die U2 immer eine volle Erstattung vorsieht, können Arbeitgeber bei der U1 die Erstattungshöhe selbst wählen. Einige Krankenkassen bieten deswegen auch verschiedene U1-Erstattungshöhen an. Aus all diesen Faktoren ergeben sich viele Einsparmöglichkeiten für Arbeitgeber.

In wenigen Schritten zum Gesamtüberblick

Beim Spar-Rechner auf www.gesetzlichekrankenkassen.de müssen nur die Bruttolohnsumme aller Beschäftigten sowie das Bundesland angegeben werden. Auf dieser Basis erstellt der Rechner eine selektierbare Liste mit allen teilnehmenden Krankenkassen, aus der jeweils der Gesamtaufwand ersichtlich wird. Praktisch daran ist, dass zum Beispiel auch berücksichtigt wird, wenn eine Kasse unterschiedliche Erstattungshöhen bei U1 anbietet.

„So erhält man einen guten Gesamtüberblick und erfährt, bei welcher Krankenkasse die Mitarbeiter am günstigsten versichert wären“, erklärt Thomas Adolph. Einen wichtigen Hinweis fügt er noch hinzu: „Arbeitnehmer haben eine absolut freie Wahl der Krankenkasse und dürfen von ihren Arbeitgebern keinesfalls gedrängt werden, in eine andere Kasse zu wechseln. Es ist aber natürlich zulässig, dass Arbeitgeber auf Vorteile bei Preis und Leistung bestimmter Krankenkassen hinweisen.“

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