Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag: Knapp 4,6 Millionen von ihnen haben im Jahr 2023 im Durchschnitt mehr gearbeitet, als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart.
Das entsprach einem Anteil von 12 Prozent der insgesamt 39,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Dabei leisteten Männer mit einem Anteil von 13 Prozent etwas häufiger Mehrarbeit als Frauen (10 Prozent).
Arbeitnehmende in der Finanz- und Versicherungsbranche und der Energieversorgung leisten am häufigsten Mehrarbeit
Deutliche Unterschiede zeigten sich mit Blick auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, wo jeweils 17 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon betroffen waren. Am niedrigsten war der Anteil mit 6 Prozent im Gastgewerbe, gefolgt von der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen wie etwa Wach- und Sicherheitsdienstleistungen oder Reinigungsdienstleistungen (8 Prozent).
Mindestens 15 Mehrarbeitsstunden pro Woche
Für die meisten Beschäftigten war der Umfang der Mehrarbeit auf wenige Stunden pro Woche begrenzt. 40 Prozent gaben an, durchschnittlich weniger als fünf Überstunden geleistet zu haben. Bei insgesamt 70 Prozent waren es weniger als zehn Stunden. Allerdings leistete knapp ein Fünftel (19 Prozent) der Betroffenen mindestens 15 Stunden Mehrarbeit in der Woche.
Großteil der Mehrarbeit fließt in Arbeitszeitkonto ein
Mehrarbeit kann in Form von bezahlten und unbezahlten Überstunden geleistet werden oder auf ein Arbeitszeitkonto einfließen, über das sie später wieder ausgeglichen werden kann. Von den Personen, die 2023 mehr gearbeitet hatten als vertraglich vereinbart, leistete jede oder jeder Fünfte (20 Prozent) unbezahlte Überstunden. 17 Prozent wurden für ihre Überstunden bezahlt. 71 Prozent nutzten ein Arbeitszeitkonto für die geleistete Mehrarbeit. Mehrarbeit wurde teilweise über eine Kombination der drei Formen geleistet.
Methodische Hinweise:
Die Daten basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus (LFS-Unterstichprobe) für das Jahr 2023. Mehrarbeit bezieht sich auf die abhängig Beschäftigten, die angaben, in der Berichtswoche in ihrer Haupttätigkeit mehr Stunden als vertraglich vereinbart gearbeitet zu haben. Diese Personen konnten weiterhin angeben, ob diese Stunden auf ein Arbeitszeitkonto einflossen oder als Überstunden entweder vergütet wurden oder unbezahlt waren. Es wurde berücksichtigt, dass Mehrarbeit auch über eine Kombination der drei Arten von Überstunden geleistet werden konnte. Abhängig Beschäftigte arbeiten auf Basis eines Arbeitsvertrages für einen Arbeitgeber und erhalten hierfür eine Vergütung. Dazu zählen Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende.
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