Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat beschlossen, zur nächsten Phase des Projekts digitaler Euros überzugehen, zur Vorbereitungsphase. Dieser Beschluss folgt auf den Abschluss der Untersuchungsphase. Sie wurde im Oktober 2021 vom Eurosystem eingeleitet, um potenzielle Optionen für das Design und die Bereitstellung eines digitalen Euro zu untersuchen.
Auf Basis der Ergebnisse dieser Phase, zu denen ein detaillierter Bericht veröffentlicht wurde, hat die EZB einen digitalen Euro entworfen. Dieser würde von beaufsichtigten Intermediären, wie beispielsweise Banken, bereitgestellt und wäre so für Menschen und Unternehmen allgemein zugänglich.
Das Konzept sieht einen digitalen Euro als digitale Form von Bargeld vor, die für sämtliche digitalen Zahlungen im gesamten Euroraum genutzt werden könnte. Er wäre allgemein zugänglich und sowohl online als auch offline verfügbar, die grundlegende Nutzung wäre kostenlos.
Er würde ein Höchstmaß an Privatsphäre gewährleisten und den Nutzerinnen und Nutzern Echtzeitzahlungen in Zentralbankgeld ermöglichen. Er könnte für Zahlungen zwischen Privatpersonen, an Verkaufsstellen, im Online-Handel und für staatliche Transaktionen benutzt werden. Kein anderes digitales Zahlungsmittel bietet all diese Möglichkeiten. Der digitale Euro würde dieses Lücke schließen.
Die nächste Phase des Projekts digitaler Euro – die Vorbereitungsphase – beginnt am 1. November 2023 und ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. In dieser Phase wird das Regelwerk für den digitalen Euro fertiggestellt und es werden Anbieter ausgewählt, die eine Plattform und die Infrastruktur für einen digitalen Euro entwickeln könnten.
Außerdem wird in dieser Phase getestet und erprobt, wie sich ein digitaler Euro entwickeln lässt, der sowohl den Anforderungen des Eurosystems als auch den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird, beispielsweise in Bezug auf Nutzungserlebnis, Datenschutz, finanzielle Inklusion und ökologischen Fußabdruck.
Die EZB wird in dieser Phase weiterhin den Austausch mit der Öffentlichkeit und allen Stakeholdern suchen. Nach zwei Jahren entscheidet der EZB-Rat, ob er zur nächsten Phase der Vorbereitungen übergeht, um den Weg für die mögliche zukünftige Ausgabe und Einführung eines digitalen Euro zu ebnen.
Noch kein Einführungsbeschluss
Das Einleiten der Vorbereitungsphase ist kein Beschluss darüber, ob ein digitaler Euro ausgegeben wird. Dieser Beschluss wird vom EZB-Rat erst in Betracht gezogen, wenn der Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union abgeschlossen ist. Die EZB wird etwaige Anpassungen an der Ausgestaltung des digitalen Euro berücksichtigen, die infolge der Gesetzgebungsberatungen erforderlich werden könnten.
„Wir müssen unsere Währung auf die Zukunft vorbereiten“, so Christine Lagarde, Präsidentin der EZB. „Wir sehen einen digitalen Euro als eine digitale Form von Bargeld, mit der sämtliche digitalen Zahlungen kostenlos möglich sind und die die höchsten Datenschutzstandards erfüllt. Ein digitaler Euro würde parallel zum physischen Bargeld bestehen, das stets verfügbar sein wird, sodass niemand zurückgelassen wird.“
Der Datenschutz wäre beim digitalen Euro eine Priorität. Das Eurosystem hätte keinen Zugriff auf personenbezogene Daten und könnte anhand von Zahlungsinformationen auch keine Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen. Der digitale Euro würde auch bei Offline-Zahlungen einen dem Bargeld vergleichbaren Datenschutz bieten.
Der digitale Euro würde Widerstandsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im europäischen Zahlungsverkehr fördern. Er würde dafür sorgen, dass es eine europaweite Zahlungslösung für den Euroraum mit einem europäischen Ordnungsrahmen gibt. Der digitale Euro hätte eine eigene Infrastruktur und würde so die Widerstandsfähigkeit stärken. Mit ihm hätten wir eine Plattform, auf deren Grundlage beaufsichtigte europäische Intermediäre europaweite Dienstleistungen für ihre Kundinnen und Kunden anbieten können.
„Die Menschen nutzen zunehmend digitale Zahlungslösungen. Wir sollten uns deshalb auf die Ausgabe eines digitalen Euro vorbereiten, der neben das Bargeld tritt“, so Fabio Panetta, EZB-Direktoriumsmitglied und Vorsitzender der hochrangig besetzten Taskforce zum digitalen Euro. „Ein digitaler Euro würde die Effizienz europäischer Zahlungen steigern und zur strategischen Autonomie Europas beitragen.“
Bereitstellung eines digitalen Euro
Nutzerinnen und Nutzer könnten entweder über eine proprietäre App und Online-Schnittstelle ihres Zahlungsdienstleisters oder über eine Digitale-Euro-App des Eurosystems auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem digitalen Euro zugreifen. Auch Menschen ohne Bankkonto oder digitales Endgerät könnten in digitalen Euro bezahlen, beispielsweise mit einer Karte, die von öffentlichen Stellen wie Postämtern bereitgestellt wird. Nutzerinnen und Nutzer könnten zudem an Geldautomaten digitale Euro in Bargeld umtauschen oder umgekehrt.
Das Eurosystem sieht einen digitalen Euro als ein Zahlungsmittel, dessen grundlegende Nutzung durch Privatpersonen kostenlos wäre. Mit einem Kompensationsmodell zwischen Intermediären und Händlern würde dafür gesorgt, dass es Anreize zur Bereitstellung eines digitalen Euro durch Intermediäre gibt. Dies ist auch bei anderen elektronischen Zahlungsmitteln der Fall. So wäre außerdem sichergestellt, dass es adäquate Schutzvorkehrungen gegen überzogene Leistungsentgelte für Händler gibt.
Das Eurosystem würde seine eigenen Kosten tragen, darunter auch die Kosten für die Verwaltung des Systems und die Abwicklungsverarbeitung. Transparenz und eine enge Zusammenarbeit mit den Stakeholdern sind nach wie vor Kernelemente des Projekts. Das Eurosystem hat vom Feedback europäischer Entscheidungsträger, Marktteilnehmer und potenzieller Nutzerinnen und Nutzer profitiert und wird auch weiterhin aktiv den Austausch mit vielen unterschiedlichen Stakeholdern suchen. Wir werden zudem weiterhin eng mit den EU-Gesetzgebern zusammenarbeiten.
Zusatzinformationen:
- Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
- Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erbringung von Diensten im Zusammenhang mit dem digitalen Euro durch Zahlungsdienstleister mit Sitz in Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Das Eurosystem hat eine Rulebook Development Group zum System für einen digitalen Euro (Englisch) eingerichtet, um die Entwicklung einheitlicher Regeln, Standards und Verfahren für den digitalen Euro zu unterstützen. Die Gruppe setzt sich aus Fachleuten des Eurosystems sowie Marktvertreterinnen und -vertretern zusammen, die Input von der Finanzbranche, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie dem Handel einholen.
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