Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (X R 24/20 vom 14. Dezember 2022) sorgt derzeit bei Rentnerinnen und Rentnern für Aufregung. Sie sorgen sich, dass nach der Einführung der Mütterrente ihr steuerfreier Rententeil womöglich nicht korrekt berechnet wurde.
Deshalb wenden sich viele an die Deutsche Rentenversicherung und erbitten eine Neuberechnung des Steuerfreibetrags. Doch das ist nicht notwendig. Im Urteil wurde festgestellt, dass die bisherige Rentenbesteuerung nach Hinzutritt der „Mütterrente“ rechtskonform ist.
Damit sind auch die von den Rentenversicherungsträgern bereits im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens abgegebenen Meldungen an die Finanzämter zutreffend. Die Finanzämter haben anhand der gemeldeten Rentenhöhen die jeweiligen Rentenfreibeträge bereits neu berechnet.
Rentnerinnen und Rentner, die dennoch nicht mit der Höhe ihres Rentenfreibetrages einverstanden sind, sollen sie damit ausschließlich an das zuständige Finanzamt wenden. Nur dieses entscheidet über die Höhe des Rentenfreibetrages.
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