Keine Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen

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Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber den Kauf von Photovoltaikanlagen erleichtert. Denn seit 1.1.2023 entfällt die Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Dieser sogenannte Nullsteuersatz gilt für alle Komponenten, die für eine Photovoltaikanlage verbaut werden, wie zum Beispiel Wechselrichter, Batteriespeicher oder auch die Photovoltaikmodule.

Versicherungsmakler und Versicherungsmaklerinnen sollten in der Kundenberatung darauf hinweisen, dass im Falle dieser Netto-Preise dennoch die Mehrwertsteuer für die Versicherungssumme ausgewiesen wird, selbst wenn Kunden nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Und das trifft überwiegend zu.

Sollte dies vergessen werden und es wird nur der Netto-Anschaffungspreis als Versicherungssumme hinterlegt, wird vom Versicherer im Falle einer Entschädigung keine Mehrwertsteuer mit ausbezahlt, und somit auch für mögliche Reparaturkosten ohne die ausgewiesene Mehrwertsteuer geleistet, erklärt Paul Ristock, Niederlassungsleiter Deutschland der Oberösterreichische Versicherung AG.

Nachdem sich Strom fast zu einem Luxusgut entpuppt hat, nutzen mittlerweile viele in Deutschland die Möglichkeit, eigene Energie zu produzieren und davon auch zu profitieren. Neben der Steuererleichterung sollen zudem weitere Maßnahmen die Akzeptanz und den Ausbau der Photovoltaikanlagen fördern.

Auch das neue EEG bringt Neuerungen mit Vorteilen:

  • Nachdem die EEG-Umlage gestrichen wurde, kann der Erzeugungszähler teilweise bei bestehenden PV-Anlagen ab 1.1.2023 entfallen. Dadurch gestaltet sich die Abrechnung beim Stromverkauf etwas einfacher.
  • Wenn PV-Anlagen ab dem 1.1.2023 installiert werden und in Betrieb gehen, entfällt die Verpflichtung, dass maximal 70 Prozent der Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.
  • Bei verzögertem PV-Anlagenbau gilt der verringerte Vergütungssatz nicht mehr: Die geltenden Degressionssätze bei der Vergütung werden bis Anfang 2024 ausgesetzt.
  • Auch für Anlagen mit einer Leistung bis maximal 20 kW, die nicht auf dem Hausdach, dafür aber im Garten aufgebaut werden, gilt künftig eine Fördervergütung.

Die Anlagen sind bei der Stromerzeugung nicht nur der Sonne ausgesetzt, sondern auch den unterschiedlichsten Witterungsverhältnissen sowie einer Vielzahl weiterer Risiken. Insofern ist es wichtig, die Photovoltaikanlage auch rechtzeitig und umfassend abzusichern.

Gefahren für eine Photovoltaikanlage

Die Liste der möglichen Gefahren ist lang und vielfältig: Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Überspannungen durch indirekten Blitzschlag, Schwankungen im Netz der Stromversorger, Wasser, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten aller Art, Sturm, Hagel, Schneedruck, Frost oder Überschwemmung.

Aber auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder der Vorsatz Dritter, Tierbisse, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler außerhalb der Garantien zählen dazu. Nicht zu vergessen: Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus können zusätzliche Schäden verursachen.

Auch finanzielle Risiken dürfen nicht aus den Augen verloren werden. Wie zum Beispiel Kosten für Aufräumarbeiten, die Schadensuche und -behebung oder auch der Verlust, der bei netzgekoppelten Anlagen in Verbindung mit dem Ausfall von einkalkulierten Erträgen entstehen kann. Deshalb ist es wichtig, ein mögliches Risikopotenzial von Beginn an zu erkennen und den Versicherungsschutz risikoadäquat aufzusetzen.

Lesen Sie zum umfassenden Relaunch der Photovoltaikversicherung Klima Pro das Interview mit Paul Ristock, Niederlassungsleiter Deutschland der Oberösterreichischen Versicherung. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Details von Klima Pro finden Sie in diesem Beitrag.

Hier erfahren Sie, welche Variante für die Absicherung einer PV-Anlage die geeignete ist: in der Wohngebäudeversicherung oder als separate Photovoltaikversicherung.