Absicherung der PV-Anlage: Welche Variante soll es sein?
Für Photovoltaikanlagen, die auf dem eigenen Dach verbaut wurden, stehen zwei Möglichkeiten für die Absicherung zur Verfügung. Entweder in der Wohngebäudeversicherung oder als separate Photovoltaikversicherung.
Ein Beitrag der Oberösterreichischen Versicherung AG
Absicherung in der Wohngebäudeversicherung
Ein Einschluss der Photovoltaikanlage in der Wohngebäudeversicherung ist mittlerweile bei vielen Anbietern möglich. In der Regel steht dafür ein Zusatzbaustein zur Verfügung, damit der Stromerzeuger auch geschützt ist, denn die klassische Wohngebäudeversicherung deckt die Anforderungen einer Photovoltaikanlage in der Regel nicht so weitreichend ab. Aber es gibt auch einen Vorteil. Entsteht ein Schaden, der sowohl das Gebäude als auch die verbaute Photovoltaikanlage betrifft, kann die Schadenregulierung aus einer Hand erfolgen.
Makler und auch Kunden sollten deshalb bei dieser Form der Versicherung auf einige bestimmte Details im Versicherungsvertrag achten:
- Leistet die Versicherung dann auch für Schäden durch Einbruchdiebstahl, Tierbisse oder Bedienungsfehler?
- Sind auch Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler mitversichert?
- Sehr wichtig ist zudem, auch die bestehende Privathaftpflichtversicherung hinsichtlich des Leistungsumfangs zu überprüfen: Deckt die bestehende Privathaftpflichtversicherung auch finanzielle Folgen von durch die Photovoltaikanlage verursachten Schäden ab? Zum Beispiel nach einem Unwetter oder Sturm?
- Die Ablösung der Restschuld aus einer bestehenden Finanzierung bei einem Totalschaden
- Der Schutz vor finanziellen Folgen von Tierbissen
- Die Mitversicherung des sogenannten Technologiefortschritts, wenn Ersatzteile nicht mehr lieferbar sind
- Bedienfehler oder Ungeschicklichkeit beziehungsweise der Vorsatz Dritter
- Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden) durch Bedienungsfehler
- Überspannung oder Kurzschluss
- Schäden durch Brand oder Wasser
- Vorsatz Dritter
- Konstruktions- oder Materialfehler
- Naturereignisse wie zum Beispiel Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck oder Frost
- Marderbiss
- Eventuell auch der Diebstahl der Solarmodule
Für Schäden, die Dritten durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage entstehen könnten, sogenannte Fremdschäden, sollte die Photovoltaikanlage in die Haftpflichtversicherung der Betreiber oder Besitzer aufgenommen werden. Ein typisches Schadenbeispiel dafür ist es, wenn ein Solarmodul vom Dach rutscht und dabei einen Passanten oder Nachbarn verletzt.
Versicherung über eine separate Photovoltaikversicherung
Grundsätzlich ist ein eigenständiger Vertrag über eine spezielle Photovoltaikversicherung empfehlenswert. Wohngebäudeversicherungen decken meist nur allgemeine Gefahren ab, während die Leistungen einer Photovoltaikversicherung als Allgefahrendeckung auf die spezifischen Anforderungen zugeschnitten sind.
Zu den über eine Wohngebäudeversicherung hinausgehenden Leistungen zählen zum Beispiel innere Betriebsschäden, die nicht durch äußere Einflüsse allgemeiner Gefahren zustande kommen, inklusive eines damit möglicherweise einhergehenden Ertragsausfalls.
Auch auf die Zusatzleistungen der GAP-Deckung sollte nicht verzichtet werden. Dies sind zum Beispiel:
Auch Konstruktions- oder Materialfehler sowie die Risiken während der Montage sind über eine separate Photovoltaikversicherung mit abgesichert.
Nicht zu unterschätzen ist ein weiterer Pluspunkt: Sollte es zu einem Schaden an der Photovoltaikanlage kommen, wird die Wohngebäudeversicherung nicht schadenbelastet, da der eigenständige Versicherungsvertrag der Photovoltaikanlage greift. Dies schützt Kunden vor möglichen Sanierungsfolgen oder Kündigungen ihrer Wohngebäudeversicherung.
Fazit
Durch besondere Bedingungen, Vereinbarungen oder Klauseln wird der Versicherungsschutz der separaten Photovoltaikversicherung an die speziellen Anforderungen einer Photovoltaikanlage angepasst. Der Solaranlagen-Versicherungsschutz ist umfangreicher als der einer Wohngebäudeversicherung, da eine Vielzahl an Versicherungsleistungen enthalten ist:
Die Photovoltaikversicherung als Allgefahrendeckung versichert alles, sofern es nicht ausgeschlossen ist.
Warum trotz Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen die an Wohngebäuden installiert werden der Brutto-Kaufpreis versichert werden sollte lesen Sie in diesem Beitrag.
Lesen Sie zum umfassenden Relaunch der Photovoltaikversicherung Klima Pro der Oberösterreichischen Versicherung das Interview mit Paul Ristock, Niederlassungsleiter Deutschland. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Details dazu finden Sie hier.
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