DAV reklamiert dringenden Handlungsbedarf bei Altersvorsorge und bAV

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Sowohl bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge als auch bei der betrieblichen Altersversorgung gebe es aus aktuarieller Perspektive dringenden Handlungsbedarf, erklärt Susanna Adelhardt, die neue stellvertretende Vorsitzende des Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV).

Susanna Adelhardt, stellvertretende Vorsitzende, Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV), © Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV)

Ein Blick auf die Situation der Riesterrente zeigt eine stagnierende bis rückgängige Entwicklung. Waren es 2021 noch 16,23 Mio. Riester-Verträge, ging dieser Wert 2022 auf 15,89 Mio. zurück.

„Das bestätigt die Entwicklung der letzten Jahre und ist problematisch, weil die Notwendigkeit privater Vorsorge sogar zunehmend wichtiger wird. Das gilt umso mehr, als trotz Zinswende durch die gestiegene Inflation die Realverzinsung deutlich negativ ist, zumal die Banken bei den Zinsen längst noch nicht nachgezogen haben“, erklärt Adelhardt.

Politische Rahmenbedingungen müssen sich ändern

Der finanzielle Aufwand der Menschen für eine kapitalgedeckte Vorsorge, die auch den negativen Realzins ausgleiche, steige dadurch, so Adelhardt weiter. Dabei sei die staatlich geförderte Altersvorsorge im Kollektiv wichtiger denn je, da sie mit der lebenslang zusätzlichen Rentenzahlung im Alter dazu beitrage, die Folgen der demografischen Entwicklung auf den Einzelnen abzudämpfen. Sie fordert:

Es braucht aber definitiv eine Anpassung der politischen Rahmenbedingungen, um sie weiterzuentwickeln.

Das kann neben einer einfacheren Förderung und einem Abbau bürokratischer Hürden auch eine Erhöhung der mit ihr verbundenen Ertragsaussichten bedeuten, um sie attraktiver zu machen.

„Abgesenkte Garantien würden das bewirken“, weiß die stellvertretende DAV-Vorsitzende. „Denn hierdurch wären auch mehr Investitionen in etwas risikoreichere, aber eben auch ertragreichere Sachwerte wie zum Beispiel Aktien möglich.“

bAV generationengerecht gestalten

Ein weiterer Weg, der demografischen Entwicklung zu begegnen, ist die betriebliche Altersversorgung (bAV), die über die Arbeitgeber organisiert wird.

„Es hapert schon am Thema Generationengerechtigkeit. Arbeitgeber haben nur einen bestimmten Dotierungsrahmen und damit ein begrenztes Budget für die Versorgung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung. Dieser wird bereits für die aktuelle Rentnergeneration in großen Teilen aufgewendet“, erläutert Adelhardt.

Da man diesen Dotierungsrahmen nicht willkürlich verändern könne, sei es wichtig, so die Aktuarin, sich Gedanken zu machen, wie dem Problem der geringeren Versorgung jüngerer Generationen mit unterschiedlichen Eingriffen begegnet werden könne.

Ein Beispiel könnte unter anderem sein, Veränderungen am Aufsichtsrecht vorzunehmen. Dieses schreibt derzeit vor, dass Pensionskassen ständige Bedeckung auch während der Ansparphase gewährleisten müssen, obgleich eine vorzeitige Auszahlung nur die absolute Ausnahme darstellt.

„Hier sehen wir Reformbedarf und auch eine Reformmöglichkeit“, so Susanna Adelhardt weiter. „Es ist doch entscheidend, dass die Mittel zum Fälligkeitszeitpunkt zur Verfügung stehen und nicht in allen Jahren und Jahrzehnten davor.“

Die aktuellen Aufsichtspflichten zur dauernden Erfüllbarkeit führen bei vorübergehend negativer Kapitalmarktentwicklungen zu Umschichtungen in risikoarme Anlagen – zu Lasten des Ertrags und damit zu Lasten der späteren Rente.

Die stellvertretende DAV-Vorsitzende empfiehlt daher: Mit anderen Vorschriften ließe sich der Faktor Zeit als zusätzlicher Risikopuffer im Sinne aktueller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen, um ihre Rentenaussichten zu verbessern.

Bild (2): © Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV)