Betriebsrente: So nutzen Unternehmen die bAV zur Mitarbeiterbindung

Unternehmen können durch attraktive bAV-Modelle einen Wettbewerbsvorteil im Kampf um Fachkräfte erzielen. Doch welche Rahmenbedingungen müssen Arbeitgeber beachten? Und wie können sie ihre Mitarbeiter über die Vorteile der bAV informieren? Pensionsexperte Steffen Burkhardt gibt Tipps zur erfolgreichen Umsetzung.

(PDF)
cms.bavfs© Longial GmbH

Die Bundesregierung plant mit dem 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland weiter zu stärken. Angesichts der demografischen Entwicklungen und der absehbaren Veränderungen in den Sozialsystemen wächst der Bedarf an zusätzlicher Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung. In Zeiten des Fachkräftemangels spielen Mitarbeiter-Benefits und freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers eine entscheidende Rolle im „War for Talents“. Unternehmen, die Angebote zur betrieblichen Altersversorgung als Instrument zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern nutzen, haben einen echten Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt.

Knapp 20 Millionen Deutsche sorgen bereits heute mit einer Betriebsrente für den Ruhestand vor, was fast jedem zweiten Angestellten entspricht. Die bAV ist neben der gesetzlichen und privaten Absicherung fester Bestandteil des Drei-Säulen-Modells der Altersvorsorge. Sie ist für Arbeitnehmer attraktiv, da sie mit vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand viel Vorsorge ermöglicht.

In vielen Branchen ist die betriebliche Altersversorgung tarifvertraglich geregelt. Unternehmen ohne Tarifbindung können ihren Angestellten im Rahmen einer Betriebsvereinbarung eine Betriebsrente anbieten. Dies bietet Chancen, sich durch attraktive Versorgungsmodelle von der Konkurrenz abzuheben. „Die bAV ist ein wirksames Instrument für die Gewinnung und Bindung von Fachkräften“, betont Steffen Burkhardt, Geschäftsführer der Longial GmbH. Der Pensionsexperte empfiehlt Unternehmen, ihr bAV-Angebot als Teil des Employer Brandings proaktiv zu kommunizieren: „Sie können sich so gegenüber bestehenden und potenziellen Arbeitnehmern als verantwortungsbewusster und wertschätzender Arbeitgeber positionieren, der sich um seine Angestellten sorgt – auch über das Arbeitsverhältnis hinaus.“

Unternehmen, die die betriebliche Altersversorgung aktiv gestalten, können selbst Einfluss auf die Rahmenbedingungen der bAV nehmen. Dazu gehören die Auswahl des passenden Versorgungsträgers und des Durchführungswegs sowie freiwillige finanzielle Zuschüsse. „Darüber hinaus hat der Arbeitgeber das Recht zu entscheiden, ob er zusätzliche Leistungen wie eine Hinterbliebenenversorgung oder einen Berufsunfähigkeitsschutz in sein bAV-Angebot integrieren möchte“, so Burkhardt. „Er hat auch die Möglichkeit, Fördermaßnahmen wie Stufenpläne einzusetzen, um Mitarbeiter zu belohnen, die langfristig im Unternehmen bleiben.“ Zudem können Betriebe durch Gruppentarife den finanziellen und verwaltungstechnischen Aufwand für die bAV erheblich reduzieren. Es ist wichtig, die bAV rechtlich korrekt zu gestalten, da der Arbeitgeber in der Regel für zugesagte Versorgungsleistungen haftet. „Unternehmen sollten daher unbedingt erfahrene Pensionsexperten zurate ziehen“, rät Burkhardt. „Sie können beim Aufbau der betrieblichen Altersversorgung und der Ausarbeitung einer rechtssicheren Versorgungsordnung wertvolle Unterstützung leisten.“

Arbeitgeber haben in Bezug auf die bAV Informationspflichten gegenüber ihren Angestellten, die sich aus dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG), dem Nachweisgesetz (NachwG) und aktuellen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ergeben. Neue Mitarbeiter müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit schriftlich über das bAV-Angebot informiert werden. „Darüber hinaus haben Angestellte einen Auskunftsanspruch bezüglich grundlegender arbeitsvertraglicher Informationen. Dazu zählt auch die betriebliche Altersversorgung“, erklärt Burkhardt. „Zudem müssen Unternehmen ihre Arbeitnehmer über bestimmte Änderungen informieren, etwa Anpassungen in der Versorgungsordnung.“ Eine Pflicht, Angestellte auf ihr Recht zur Entgeltumwandlung hinzuweisen, besteht jedoch nicht. Hier appelliert der Gesetzgeber an die Eigenverantwortung der Mitarbeiter.

Burkhardt empfiehlt Unternehmen dennoch, ihre Mitarbeiter proaktiv über das bAV-Angebot zu informieren, um deren finanzielle Bildung zu fördern: „Gerade Berufseinsteiger und junge Arbeitnehmer haben Informationslücken beim Thema Betriebsrente und sind in der bAV unterrepräsentiert. Dennoch ist ihnen durchaus bewusst, dass im Alter eine Versorgungslücke droht und sie zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorsorgen müssen“, so Burkhardt. „Freiwillige Informationsangebote sind eine gute Möglichkeit für Unternehmen, ihr Image als fürsorglicher Arbeitgeber zu untermauern und die Bindung und Motivation ihrer Angestellten weiter zu erhöhen.“

Gleichzeitig betont Burkhardt, dass Unternehmen ihre Angestellten korrekt und eindeutig informieren und keine Auskünfte verweigern sollten, auf die diese einen gesetzlichen Anspruch haben. „Dies kann zu unnötigen Schadenersatzforderungen führen“, warnt er.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Frau-Sparschwein-539288238-AS-shellygraphyFrau-Sparschwein-539288238-AS-shellygraphyshellygraphy – stock.adobe.com
Assekuranz

Rentenpaket II - eine Belastung für die jüngere Generation

Eine stärkere Kapitaldeckung künftiger Rentenansprüche ist sinnvoll, doch ob und wann das Generationenkapital diese Leistung als schuldenfinanzierter Finanzzuschuss erbringen kann, bleibt abzuwarten. Umso wichtiger ist es, mit der nächsten Reform die zweite und dritte Säule der Altersvorsorge zu stärken.

It's a new dayIt's a new day
Assekuranz

Versicherer: Leichtes Beitragsplus und verhaltener Optimismus

Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich 2023 gut behauptet: Die Versicherer verbuchten über alle Sparten hinweg ein leichtes Beitragsplus von 0,6 Prozent. Für dieses Jahr erwartet der Sektor vor dem Hintergrund steigender Nominallöhne und nachlassender Inflation ein Beitragswachstum von 3,8 Prozent.

Group of business people working with technology at a meeting in a conference roomGroup of business people working with technology at a meeting in a conference roomAboutLife – stock.adobe.com
bAV

Mangelnde Attraktivität der versicherungsförmigen bAV

Die Schuld für die anhaltende Schwäche in der versicherungsbasierten bAV liegt nicht bei den Arbeitgebern oder den Belegschaften, sondern bei den Versicherern und ihren unzulänglichen Produkten. Auch bAV-Berater sollten ihr Geschäftsmodell auf den Prüfstand stellen.

Businesswoman and businessman in laptop standing and discussing project in empty office windows with city view.Businesswoman and businessman in laptop standing and discussing project in empty office windows with city view.gorynvd – stock.adobe.com
bAV

IVFP ermittelt die besten bAV-Direktversicherungen

79 Tarife von 40 Anbietern wurden im aktuellen Rating auf bis zu 87 Kriterien hin untersucht. Es zeigt sich: die Versicherungsunternehmen haben die ihnen zur Verfügung stehende Zeit effektiv genutzt, um ihre Tarife zu verfeinern und immer attraktivere Angebote zu bieten.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”
Ausgabe 03/25

„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”

Dr. Florian Sallmann
"Schema F gibt es nicht mehr"
Ausgabe 10/24

"Schema F gibt es nicht mehr"

Michael Schillinger & Andreas Bahr
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht