Betriebsrente: So nutzen Unternehmen die bAV zur Mitarbeiterbindung

Veröffentlichung: 04.10.2024, 10:10 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

Unternehmen können durch attraktive bAV-Modelle einen Wettbewerbsvorteil im Kampf um Fachkräfte erzielen. Doch welche Rahmenbedingungen müssen Arbeitgeber beachten? Und wie können sie ihre Mitarbeiter über die Vorteile der bAV informieren? Pensionsexperte Steffen Burkhardt gibt Tipps zur erfolgreichen Umsetzung.

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cms.bavfs© Longial GmbH

Die Bundesregierung plant mit dem 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland weiter zu stärken. Angesichts der demografischen Entwicklungen und der absehbaren Veränderungen in den Sozialsystemen wächst der Bedarf an zusätzlicher Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung. In Zeiten des Fachkräftemangels spielen Mitarbeiter-Benefits und freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers eine entscheidende Rolle im „War for Talents“. Unternehmen, die Angebote zur betrieblichen Altersversorgung als Instrument zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern nutzen, haben einen echten Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt.

Knapp 20 Millionen Deutsche sorgen bereits heute mit einer Betriebsrente für den Ruhestand vor, was fast jedem zweiten Angestellten entspricht. Die bAV ist neben der gesetzlichen und privaten Absicherung fester Bestandteil des Drei-Säulen-Modells der Altersvorsorge. Sie ist für Arbeitnehmer attraktiv, da sie mit vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand viel Vorsorge ermöglicht.

In vielen Branchen ist die betriebliche Altersversorgung tarifvertraglich geregelt. Unternehmen ohne Tarifbindung können ihren Angestellten im Rahmen einer Betriebsvereinbarung eine Betriebsrente anbieten. Dies bietet Chancen, sich durch attraktive Versorgungsmodelle von der Konkurrenz abzuheben. „Die bAV ist ein wirksames Instrument für die Gewinnung und Bindung von Fachkräften“, betont Steffen Burkhardt, Geschäftsführer der Longial GmbH. Der Pensionsexperte empfiehlt Unternehmen, ihr bAV-Angebot als Teil des Employer Brandings proaktiv zu kommunizieren: „Sie können sich so gegenüber bestehenden und potenziellen Arbeitnehmern als verantwortungsbewusster und wertschätzender Arbeitgeber positionieren, der sich um seine Angestellten sorgt – auch über das Arbeitsverhältnis hinaus.“

Unternehmen, die die betriebliche Altersversorgung aktiv gestalten, können selbst Einfluss auf die Rahmenbedingungen der bAV nehmen. Dazu gehören die Auswahl des passenden Versorgungsträgers und des Durchführungswegs sowie freiwillige finanzielle Zuschüsse. „Darüber hinaus hat der Arbeitgeber das Recht zu entscheiden, ob er zusätzliche Leistungen wie eine Hinterbliebenenversorgung oder einen Berufsunfähigkeitsschutz in sein bAV-Angebot integrieren möchte“, so Burkhardt. „Er hat auch die Möglichkeit, Fördermaßnahmen wie Stufenpläne einzusetzen, um Mitarbeiter zu belohnen, die langfristig im Unternehmen bleiben.“ Zudem können Betriebe durch Gruppentarife den finanziellen und verwaltungstechnischen Aufwand für die bAV erheblich reduzieren. Es ist wichtig, die bAV rechtlich korrekt zu gestalten, da der Arbeitgeber in der Regel für zugesagte Versorgungsleistungen haftet. „Unternehmen sollten daher unbedingt erfahrene Pensionsexperten zurate ziehen“, rät Burkhardt. „Sie können beim Aufbau der betrieblichen Altersversorgung und der Ausarbeitung einer rechtssicheren Versorgungsordnung wertvolle Unterstützung leisten.“

Arbeitgeber haben in Bezug auf die bAV Informationspflichten gegenüber ihren Angestellten, die sich aus dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG), dem Nachweisgesetz (NachwG) und aktuellen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ergeben. Neue Mitarbeiter müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit schriftlich über das bAV-Angebot informiert werden. „Darüber hinaus haben Angestellte einen Auskunftsanspruch bezüglich grundlegender arbeitsvertraglicher Informationen. Dazu zählt auch die betriebliche Altersversorgung“, erklärt Burkhardt. „Zudem müssen Unternehmen ihre Arbeitnehmer über bestimmte Änderungen informieren, etwa Anpassungen in der Versorgungsordnung.“ Eine Pflicht, Angestellte auf ihr Recht zur Entgeltumwandlung hinzuweisen, besteht jedoch nicht. Hier appelliert der Gesetzgeber an die Eigenverantwortung der Mitarbeiter.

Burkhardt empfiehlt Unternehmen dennoch, ihre Mitarbeiter proaktiv über das bAV-Angebot zu informieren, um deren finanzielle Bildung zu fördern: „Gerade Berufseinsteiger und junge Arbeitnehmer haben Informationslücken beim Thema Betriebsrente und sind in der bAV unterrepräsentiert. Dennoch ist ihnen durchaus bewusst, dass im Alter eine Versorgungslücke droht und sie zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorsorgen müssen“, so Burkhardt. „Freiwillige Informationsangebote sind eine gute Möglichkeit für Unternehmen, ihr Image als fürsorglicher Arbeitgeber zu untermauern und die Bindung und Motivation ihrer Angestellten weiter zu erhöhen.“

Gleichzeitig betont Burkhardt, dass Unternehmen ihre Angestellten korrekt und eindeutig informieren und keine Auskünfte verweigern sollten, auf die diese einen gesetzlichen Anspruch haben. „Dies kann zu unnötigen Schadenersatzforderungen führen“, warnt er.

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