Das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN attestiert in diesem Jahr im Rahmen des M&M Rating Erwerbsunfähigkeit elf Tarifen ein top Bedingungswerk. Das Angebot stagniert aktuell auf einem sehr hohen Niveau.
Der Markt der Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (EU) stagniert zunehmend, wobei die Tarife von sehr guter Bedingungsqualität sind. Der Bedarf an alternativen Formen zur Arbeitskraftabsicherung liegt auf der Hand, da vielen Versicherungsnehmer*innen der Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die als „höchste Absicherungsform“ gilt, verwehrt ist. Grund sind meist die zu hohen Beiträge aufgrund von körperlicher Tätigkeit im ausgeübten Beruf.
Alternativen zur BU gibt es einige, wobei nur die Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch abstrakt eine gesundheitliche Beeinträchtigung mit der Möglichkeit ein Erwerbseinkommen zu erzielen verknüpft. Andere Absicherungsprodukte bieten das nicht.
Die Grundfähigkeitsversicherung beispielweise definiert konkrete Fähigkeiten, die leistungsauslösend sind, ohne Verknüpfung zur Erwerbseinkommenserzielung. Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN und MORGEN, auf den Punkt:
Die Erwerbsunfähigkeit steht aktuell zu Unrecht auf dem Abstellgleis, denn sie ist neben der BU die einzige Alternative, die tatsächlich die Arbeitskraft absichert.
Das M&M Rating Erwerbsunfähigkeit
Für Versicherungsnehmer*innen, die sich für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung entscheiden möchten, stellt sich unweigerlich die Frage, welche Tarife die besseren Leistungen beziehungsweise die kundenfreundlichsten Versicherungsbedingungen enthalten. An dieser Stelle setzt das M&M Rating Erwerbsunfähigkeit an und zeigt deutlich die Unterschiede im Überblick.
Seit 2019 analysiert MORGEN & MORGEN die Bedingungen der EU-Versicherer im Rahmen des M&M Ratings Erwerbsunfähigkeit. Insgesamt besteht die Bedingungsanalyse aus 45 Fragen. Davon sind 24 Fragen für das Rating relevant, die übrigen werden nachrichtlich ausgewiesen.
Die ratingrelevanten Fragen beurteilen Sachverhalte und Produkteigenschaften, die als wesentlich für die Bedingungsqualität eines Produkts anzusehen sind. Die Kundenfreundlichkeit steht hier klar im Fokus, ebenso die Eindeutigkeit der Aussagen im Bedingungswerk.
Das Ratingergebnis
Die Anpassung des Bewertungsverfahrens im vergangenen Ratingjahrgang zeigte die 17 bewerteten EU-Tarife in einem neuen Gefüge, das dem Angebot am Markt Rechnung trug. Das Niveau der beiden Vorgängerjahrgänge war bereits gut. Im letzten Jahrgang machte sich die Anpassung des Kriteriums wie das Zünglein an der Waage bemerkbar.
Die meisten vier Sterne Tarife konnten nun die Hürde für die fünf Sterne nehmen, da sie das angepasste Mindestkriterium zur gesetzlichen Definition nun erfüllten. Auch in diesem Jahrgang ist das Gesamtbild sehr gut. Von den 17 Tarifen erhalten aktuell sogar 11 die Bestbewertung von fünf Sternen. Es folgen zwei Tarife mit vier Sternen.
Die durchschnittliche Bewertung von drei Sternen erhalten vier Tarife. Schwache oder sehr schwache Tarife gibt es nicht. „Das Angebot ist von einer top Bedingungsqualität. Mehr als zwei Drittel der Tarife sind mit fünf Sternen ausgezeichnet“, beurteilt Ludwig das aktuelle Angebot.
Im Vergleich geringe Beiträge
Auf der Suche nach Absicherungsalternativen zur BU spielt der Beitrag eine entscheidende Rolle. Eine Dachdeckerin beispielsweise zahlt 160,07 Euro monatlich für den günstigsten BU-Tarif. Bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung, als alternative Absicherungsform zur BU, sind es beim günstigsten Tarif nur 56,30 Euro monatlich, während die Grundfähigkeitsversicherung mit lediglich 47,19 Euro im Monat zu Buche schlägt.
Fazit
Warum die EU in der Vermittlung von alternativen Arbeitskraftabsicherungen so wenig im Fokus steht, ist vor dem Hintergrund, dass sie die einzige wirkliche Alternative zur direkten Einkommensabsicherung ist, kaum verständlich. Preislich liegt sie etwas über der aktuell boomenden Grundfähigkeitsversicherung.
Das jedoch wird nicht das ausschlaggebende Argument darstellen, denn im Vergleich zur BU liegt auch die EU bei nur etwas über einem Drittel des BU-Beitrags. Nicht nur, dass eine EU für körperlich tätige Berufe dabei deutlich günstiger ist, zudem muss in der Regel gar nicht die gleiche Rente wie in der BU versichert werden, denn ein Großteil der Abzusichernden hat einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Da es sich um den gleichen Leistungsauslöser handelt, nämlich die Erwerbsunfähigkeit, können beide Rentenansprüche zusammen betrachtet werden. „Die EU kann damit eine echte und bedarfsgerechte Arbeitskraftabsicherung auf einem sehr hohen Bedingungsniveau bieten“ zieht Ludwig sein Fazit.
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