Das am 2. Dezember im Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz enthält einen kleinen, aber wichtigen Schritt für das Vorankommen der energetischen Sanierung von Eigenheimen. Ab 2024 wird es auch möglich sein, die Riester-Förderung zur energetischen Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum einzusetzen. Bisher war dies förderunschädlich nur für den Bau und Kauf sowie für den altersgerechten Umbau zulässig.
„Diese Gesetzesänderung war überfällig, deshalb setzen wir uns schon sehr lange dafür ein“, freut sich Jörg Münning, Vorsitzender der Bausparkassenkonferenz, das Spitzengremium der LBS-Gruppe. Die grüne Eigenheimrente habe eine dreifache Dividende, so Münning weiter: eine doppelte für die Geförderten und zusätzlich noch eine fürs Klima.
Zum einen verringere ein besserer energetischer Zustand durch eine gute Dämmung oder eine energiesparende Heizung die laufenden monatlichen Ausgaben der selbstnutzenden Eigentümer. Es bleibe einfach mehr vom Einkommen zum Leben übrig – und das sei es ja, was im Alter zähle, unterstreicht der Vorsitzende. Zum anderen steigere eine Sanierung den Wert der Immobilie. Die Rechnung gehe durch die steigenden Energiekosten und die höheren gesetzlichen Anforderungen, die ziemlich sicher kommen werden, immer besser auf.
„Viele Kundinnen und Kunden haben auf diese Möglichkeit bereits gewartet“, erklärt Münning und hebt noch einen dritten Punkt hervor: Ein weiterer positiver Aspekt dieser kleinen, aber feinen Reform sei, dass sie dringend benötigtes Kapital für den energetischen Umbau mobilisiert, das sonst womöglich für die Gesellschaft weniger gewinnbringend genutzt würde.
„Es ist wichtig, diese Nutzungsbeschränkung zu beseitigen, weil sie in den Augen der Vorsorgenden unplausibel ist. Allerdings darf die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge hier nicht enden“, ordnet LBS-Verbandsdirektor Axel Guthmann die Neuerung ein. Wie sich die private Altersvorsorge insgesamt und Wohn-Riester im speziellen attraktiver machen ließen, dazu lägen der Politik Vorschläge vor.
Vor dem Hintergrund, dass die Eigenkapitalbildung für den Immobilienerwerb unverändert wichtig sei, das Sparen dafür aber aufgrund der Inflation immer schwieriger werde, müsse das Wohneigentum als beliebter Baustein der privaten Altersvorsorge auch bei allen künftigen Reformbemühungen mitgedacht werden, so Guthmann.
Was für die grüne Eigenheimrente gilt
Die Nutzung der Riester-Förderung für energetische Sanierungen ist analog der Nutzung für den altersgerechten Umbau ausgestaltet. Gefördertes Altersvorsorge-Kapital kann demnach für verschiedene Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, neue Außentüren und Fenster, einen Austausch der Heizungsanlage oder deren Optimierung sowie den Einbau digitaler Regelungstechnik eingesetzt werden.
Die Maßnahmen müssen jenen Anforderungen genügen, die auch für die steuerliche Förderung gelten. Dafür muss eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens vorliegen. Bis zu drei Jahre nach Anschaffung der selbst genutzten Immobilie sind für deren Umbau mindestens 6.000 Euro Riester-gefördertes Kapital zu entnehmen, zu einem späteren Zeitpunkt müssen es mindestens 20.000 Euro sein.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Geschenktes Geld: Mit Förderungen ist mehr drin
Eigenheim als optimale Altersvorsorge
Selbstgenutzte Immobilien haben in der Altersvorsorge ihren festen Platz
Bauzinsen nähern sich wieder 4-Prozent-Marke
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Concordia und V.E.R.S. Leipzig zertifizieren erstmals Versicherungsagenturen
Projekt Geisternetze: Taucher bergen erneut Netze aus der Nordsee
Deutsche hinterfragen Preis von Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge
Aus einem Euro werden 12: Wiederaufforstung erzielt gesellschaftliche Rendite
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.












