FinVermV-Novelle: Anerkennung für Beratungsleistung fehlt

Auch Finanzanlagenvermittler*innen gemäß § 34f GewO sollen nach dem Willen des Gesetzgebers die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden im Rahmen der Anlageberatung erfragen. Damit dies zu einer gesetzlichen Pflicht wird, muss die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) überarbeitet werden.

(PDF)
Top view, two businessmen sitting in the office talking about maTop view, two businessmen sitting in the office talking about maRapeepat – stock.adobe.com

Der AfW begrüßt, dass der redaktionelle Fehler in der FinVermV behoben werden soll und dann auch die Finanzanlagenvermittler*innen die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen müssen.

Des Weiteren sollen Detailregelungen rund um die Sachkundeprüfungen aktualisiert werden. Hier begrüßt der AfW, dass eine im Rahmen der § 34i GewO abgelegte praktische Prüfung nun ebenfalls bei der Sachkundeprüfung gemäß § 34f GewO anerkannt werden soll.

Wir kritisieren aber, dass der neu überarbeitete Ausbildungsberuf „Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen (IHK)" der Sachkundeprüfung gleichgestellt werden soll. Dafür werden im Rahmen der Ausbildung schlicht zu wenig Kenntnisse im Bereich der Finanzanlagen vermittelt.

"Die Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen für 34f Vermittler begrüßt der AfW. Was uns aber sehr irritiert ist die Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums, dass diese Abfrage durchschnittlich pro Kunde nur 6 Minuten dauern würde. Wir fragen uns, ob die Anforderungen und die Komplexität dieses Vorgangs der Bundesregierung wirklich bewusst sind. Zeit ist Geld und diese zusätzlichen Kosten sind ausschließlich von den Vermittlern zu tragen, die nun sogar von einem Provisionsverbot aus Brüssel bedroht werden. Das ist keine Anerkennung für die hohe Qualität der Beratungsleistung“, erklärt explizit der AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Der Bundesrat soll die Änderungen der FinVermV in seiner Sitzung am 10.02.2023 beschließen, so dass die Änderungen anschießend zeitnah in Kraft treten.

Die detaillierte Stellungnahme des AfW ist hier abrufbar.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

turn back timeturn back timeChenPG – stock.adobe.comturn back timeChenPG – stock.adobe.com
Finanzen

ESG-Abfrage in der Finanzberatung startet verspätet

Nach Informationen des AfW wird der Bundesrat sich wohl erst am 31.03.2023 mit dem Verordnungsentwurf befassen. Damit müssen Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO voraussichtlich erst ab April 2023 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden erfragen.

Question mark made from daisy flowers on green grass background,Question mark made from daisy flowers on green grass background,paulaphoto – stock.adobe.comQuestion mark made from daisy flowers on green grass background,paulaphoto – stock.adobe.com
Nachhaltigkeit

Amtlich: 34f-Vermittler von ESG-Abfragepflicht ausgenommen!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gegenüber dem VOTUM Verband bestätigt, dass für § 34f-Vermittler die Pflicht zur Ermittlung von Nachhaltigkeitspräferenzen ab dem 02. August 2022 nicht gilt.
Grüne Energie BusinessGrüne Energie Businesslassedesignen – stock.adobe.comGrüne Energie Businesslassedesignen – stock.adobe.com
Assekuranz

ESG in der Beratung: noch viel Luft nach oben

Vermittler bemühen sich auf breiter Front, die Vorgaben zur nachhaltigen Beratung zu erfüllen. Doch ist nur jeder zweite Kunde an Beratung zu nachhaltigen Finanz- und Versicherungsprodukten interessiert. 22 Prozent wollen nicht darüber sprechen und jedem Vierten ist das ESG-Thema egal.

Smiling friendly car seller sitting in car salon with a woman whSmiling friendly car seller sitting in car salon with a woman whdusanpetkovic1 – stock.adobe.comSmiling friendly car seller sitting in car salon with a woman whdusanpetkovic1 – stock.adobe.com
Finanzen

EU-Kommission kippt (vorerst) Provisionsverbot

Ein vollständiges Provisionsverbot ist nicht Bestandteil des Vorschlagsentwurfs der EU-Kommission, der dem AfW vorliegt, da es erhebliche Auswirkungen auf die bestehenden Vertriebssysteme hätte, deren Folgen schwer abzuschätzen sind. Eine erneute Überprüfung soll in 3 Jahren stattfinden.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.