Staatsgarantie für Terrorversicherung erneut verlängert

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Das Bundesfinanzministerium hat entschieden, dass die Staatsgarantie für den Terrorversicherer Extremus Versicherungs-AG für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2024 verlängert werden kann. Die Staatsgarantie beträgt 5,98 Milliarden Euro pro Jahr.

Die Extremus Versicherungs-AG stellt für Schäden durch Terrorismus bei Großrisiken eine Jahreskapazität von 2,52 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit Unterstützung der Bundesregierung wird diese Summe auf insgesamt 8,5 Milliarden Euro aufgestockt.

Vor dem Hintergrund, dass sich die Sicherheitslage international zunehmend verschärft habe, sei die Verlängerung der Staatsgarantie für Terrorrisiken ein wichtiges Signal zur Stabilität der deutschen Wirtschaft, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Es herrscht jetzt Planungssicherheit für die Verhandlung neuer Versicherungsverträge. Nun müssen Staat und Privatwirtschaft die nächsten 24 Monate nutzen, um gemeinsam eine zeitgemäße und langfristig tragfähige Terrorversicherungslösung zu entwickeln“, sagt Assmussen.

Im Jahr 2019 war die Entscheidung zur Verlängerung der Staatsgarantie auch erst sehr spät getroffen worden. Dies habe zu einer erheblichen Verunsicherung auf Seiten der versicherungsnehmenden Wirtschaft geführt, da bei Wegfall dieser privatwirtschaftlich-staatlich finanzierten Terrorabsicherung unter anderem Versicherungsanforderungen im Rahmen von Investitionsfinanzierungen nicht oder nicht rechtzeitig hätten eingehalten werden können, berichtet der Vorstandsvorsitzende des Gesamtverbandes der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW), Alexander Mahnke. „Mit Blick auf die kommenden zwei Jahre darf keine Zeit vergeudet werden, um eine tragfähige Versicherungslösung aufzubauen, die nach Möglichkeit auch optionale Erweiterungen in territorialer Hinsicht und die Absicherung weiterer systemischer Risiken zulässt“, so Mahnke weiter.

Auch Holger Lösch, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), unterstreicht die Bedeutung einer Terrorversicherung. „Die Absicherung von Terrorrisiken ist für viele Industrieunternehmen unverzichtbarer Bestandteil ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Risikovorsorge.“

Die Verlängerung der Garantie für die kommenden zwei Jahre komme spät, ermögliche jedoch noch die Absicherung des Geschäfts, so Lösch. Er rät dringlich an: „Jede zukünftige Lösung muss auf die Besonderheiten von Terrorrisiken Rücksicht nehmen. Eine sehr sorgfältige Prüfung der Handlungsmöglichkeiten ist erforderlich, um auch zukünftig die Sicherheitsrisiken für Unternehmen beherrschbar abzusichern.“