Auswertung der Löhne zum Tag der Deutschen Einheit

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Auch mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung verdienen Beschäftigte in Ostdeutschland noch deutlich weniger als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den alten Bundesländern. Insgesamt beträgt der Abstand 13,7 Prozent, wenn man Beschäftigte gleichen Geschlechts, im gleichen Beruf und mit vergleichbarer Berufserfahrung miteinander vergleicht.

Je nach Beruf kann die Gehaltslücke für Vollzeitbeschäftige monatlich bis zu 1.000 Euro brutto betragen. Dies ergibt eine Auswertung von gut 188.000 Datensätzen des Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 führt vor allem im unteren Entgeltbereich zu einer Annäherung der Verdienste, da in Ostdeutschland ein höherer Anteil der Beschäftigten von der Mindestlohnerhöhung profitiert.* Für Arbeitnehmer*innen mit Entgelten oberhalb des Mindestlohns ist hingegen oft entscheidend, ob der Arbeitgeber nach Tarifvertrag bezahlt.

„Ostdeutsche Betriebe sind deutlich seltener an einen Tarifvertrag gebunden, als dies im Westen der Fall ist“, sagt Dr. Malte Lübker, WSI-Experte für Tarif- und Einkommensanalysen.

Der Weg zu fairen Löhnen für alle ostdeutschen Beschäftigten führt deshalb über eine Stärkung der Tarifbindung.

Nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lag die Tarifbindung der Beschäftigten im Jahr 2021 in Ostdeutschland nur noch bei 45 Prozent, verglichen mit 54 Prozent im Westen.

Besonders deutliche Gehaltsunterschiede gibt es in vielen technischen Berufen. In Ostdeutschland liegt nach Berechnungen auf Basis der WSI-Lohnspiegel-Datenbank beispielsweise der typische Verdienst als Maschinenbautechniker*in mit 10 Jahren Berufserfahrung bei 3.480 Euro, verglichen mit 4.170 Euro im Westen. Bei Maschinenbauingenieur*innen beträgt der Unterschied sogar 1.030 Euro im Monat. „Den Beschäftigten in der westdeutschen Metall- und Elektroindustrie kommt dabei zugute, dass die Tarifbindung hier noch relativ hoch ist“, erläutert WSI-Experte Lübker.

Für das verarbeitende Gewerbe insgesamt weist das IAB aktuell eine Tarifbindung von 58 Prozent (West) beziehungsweise 43 Prozent (Ost) aus. „Fehlende Tarifverträge und niedrige Löhne sind aber auch im Westen in vielen Branchen zum Problem geworden“, so Lübker weiter. So gelten beispielsweise im Einzelhandel nach Angaben des IAB nur noch für 28 Prozent (West) bzw. 21 Prozent (Ost) der Beschäftigten Tarifverträge. In Berufen wie Verkäufer*in im Einzelhandel geht dies mit sowohl in Westdeutschland (2.220 Euro) als auch in Ostdeutschland (2.100 Euro) vergleichsweise geringen Monatsverdiensten einher.

Auch zwischen den ostdeutschen Ländern gibt es ein merkliches Gefälle bei den Löhnen insgesamt. In Brandenburg ist, auch aufgrund des prosperierenden Berliner Umlandes, der Rückstand gegenüber dem Westen mit 10,6 Prozent am geringsten. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt das Minus 13,1 Prozent. Im Mittelfeld liegen Sachsen-Anhalt (13,9 Prozent) und Thüringen (14,0 Prozent). Schusslicht ist der Freistaat Sachsen: Hier liegen die Verdienste der Befragten um 14,8 Prozent unter dem Niveau für vergleichbare Tätigkeiten im Westen. In Berlin, das sich aufgrund seiner Sonderstellung nicht eindeutig zuordnen lässt, beträgt der Rückstand zum Westen 2,7 Prozent.

Im Unterschied zu den tatsächlich gezahlten Gehältern gibt es bei den Tariflöhnen inzwischen keine wesentlichen Ost-West-Unterschiede mehr. So lag das tarifliche Entgeltniveau in Ostdeutschland im Jahr 2021 bei 98 Prozent des Westenniveaus, verglichen mit 60 Prozent im Jahr 1991.

Die weitgehende Angleichung der Tariflöhne ist ein Erfolg der Gewerkschaften – und ein oft unterschätzter Beitrag zur Herstellung von gleichwertigen Lebensverhältnissen in Ost und West.

Bei der wöchentlichen Arbeitszeit und bei Sonderzahlungen ist eine Anpassung an die in Westdeutschland üblichen Regelungen in einigen Branchen allerdings bisher am Widerstand der Arbeitgeber gescheitert.

Bilder (2–4): © Hans-Böckler-Stiftung