Nachweis eines Unfalls in der privaten Unfallversicherung

© New Africa – stock.adobe.com

Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung werden nur ausgezahlt, wenn der Nachweis eines Unfalls erbracht wurde. Wann trotz eines Schädigungsereignis ein Unfall nicht nachgewiesen wird, beurteilte das LG Wiesbaden.

Ein Beitrag von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Gewerblichen Schutz und Informationstechnologierecht, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Björn Thorben M. Jöhnke, Rechtsanwalt, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Die Klägerin behauptete invalide durch einen Unfall geworden zu sein und forderte die Leistung von der beklagten Versicherung aus ihrer Unfallversicherung. Wegen Rückenleiden meldete sich die Klägerin im Krankenhaus und gab an, sich nicht an ein Trauma erinnern zu können. Durch Untersuchungen wurde festgestellt, dass eine Beckenringfraktur eingetreten war. In der Unfallanzeige dokumentierten die Ärzte, dass die Frau sich nicht an einen Unfall erinnern kann – sie allerdings an leichter Demenz leide.

Der Versicherer verweigerte die Leistung, denn es sei nicht abschließend zu klären, ob die Gesundheitsschädigung auf einen Unfall zurückzuführen ist. Das LG Wiesbaden (Urt. v. 22.07.2021 – Az. 9 O 1287/20) gab der Versicherung Recht.

Unfallereignis als Versicherungsfall

Es muss nachweislich ein Unfall eingetreten sein, damit die Versicherungsnehmer ihre Leistungen erhalten. Ein Unfall ist eine von außen einwirkende Schädigung auf den Körper, so wie ein Sturz. Im vorliegenden Fall musste das LG Wiesbaden beurteilen, ob die vorhandene Schädigung durch einen Unfall verursacht wurde.

Zulasten der Versicherungsnehmerin wirkte sich aus, dass sie sich nicht an einen Unfall erinnern konnte. Grundsätzlich reicht es für den Nachweis eines Unfallereignisses aus, dass die Gesundheitsschädigung typischerweise nur durch einen Unfall verursacht worden sein kann. Es muss aber im Umkehrschluss eben eine solche Verletzung sein, die nur durch einen Unfall eintritt und eben keine allgemeine Verletzung.

Es war nicht auszuschließen, dass eine Beckenringfraktur aus anderen Gründen eingetreten war. Die Schädigung spricht nicht nur dafür, dass ein Sturz ursächlich geworden sein kann. Somit wurde der Nachweis eines Unfalls nicht erbracht.

Fazit und Hinweise für Versicherungsvermittler

Nach einem Unfall ist es wichtig, die wesentlichen Tatsachen zu sichern und gegebenenfalls darlegen zu können. Gerade wenn eine Unfallversicherung besteht, sollte nach einer Verletzung ein Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzugezogen werden, um den eigenen Anspruch zu sichern

Bild (2): © Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB