In ihrem Länderbericht über die Geldwäscheprävention in Deutschland äußert sich die Financial
Action Task Force (FATF) über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), mit
positiven Feststellungen und Empfehlungen für weitere Verbesserungen.
Die BaFin ist die für den Finanzsektor zuständige Aufsichtsbehörde, die darüber wacht, dass Banken,
Versicherer und andere Institute, die unter der Aufsicht der BaFin stehen, angemessene Systeme zur
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorhalten. In dem Bericht, der am 25. August 2022 veröffentlicht wurde, hebt die FATF vor allem das Risikoverständnis der BaFin hervor, ihren ausdifferenzierten risikobasierten Aufsichtsansatz und die von ihr praktizierte Kombination aus eigenen Geldwäschepräventions-Prüfungen und Prüfungen durch Jahresabschlussprüfer.
Weiter verbessern kann die BaFin nach Auffassung der FATF-Prüfer zum Beispiel die Geldwäschepräventions-Aufsicht im Nichtbanken-Finanzsektor und die Mängelbeseitigung bei den einzelnen Finanzinstituten, insbesondere bei Großbanken.
„Ich freue mich, dass die FATF die Fortschritte der BaFin in der Geldwäscheprävention anerkannt hat.
Ihren Empfehlungen stimmen wir zu. Sie werden jetzt als Teil unserer Bestrebungen, die Geldwäscheaufsicht weiter zu intensivieren, umgesetzt“, kündigt Birgit Rodolphe an, die als Exekutivdirektorin unter anderem die Geldwäscheprävention der BaFin leitet.
Die FATF-Länderprüfungen umfassen zwei Bereiche: die technische Umsetzung der FATF-Empfehlungen
und die tatsächliche Effektivität Deutschlands bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Prüfung durch die FATF
Die FATF prüfte also zum einen, ob in Deutschland die notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen in Kraft sind, um die Einhaltung der 40 Empfehlungen der FATF sicherzustellen. Dabei stellte sie zum Beispiel fest, dass Deutschland die für die BaFin relevanten Empfehlungen im Wesentlichen gut oder sehr gut umsetzt. Daneben prüfte die FATF unter anderem die Effektivität der risikobasierten Aufsicht der BaFin über die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften durch die Finanzinstitute. In diesem Bereich liegt das Ergebnis verglichen mit anderen Ländern im Durchschnitt. Die BaFin wurde hierbei nicht einzeln bewertet, sondern zusammen mit den Aufsichtsbehörden des Nichtfinanzbereichs.
In ihrem Bericht würdigt die FATF insgesamt die Fortschritte Deutschlands bei der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung seit der letzten Prüfung vor zehn Jahren. Auch die seitdem
erfolgten strukturellen Reformen in Deutschland werden anerkannt. Die anlässlich des Berichts vorgestellte Initiative von Bundesfinanzminister Christian Lindner, für die Bekämpfung von und die Sanktionsdurchsetzung eine neue Bundesoberbehörde zu schaffen, die auch eine Koordinierung der Aufsichtstätigkeit im Nichtfinanzsektor sicherstellen soll, begrüßt die BaFin.
Wie die weit überwiegende Zahl der Länder, die in der 4. Prüfungsrunde der FATF geprüft worden sind,
wird Deutschland nun in den Follow-Up-Prozess überführt. Dies bedeutet, dass Deutschland ein Jahr nach Verabschiedung des Berichts im Plenum der FATF über die Fortschritte bei der Abarbeitung der Feststellungen in Bezug auf die technische Umsetzung berichten wird. Die erneute Bewertung der Aufsichtseffektivität erfolgt fünf Jahre nach Verabschiedung des Berichts.
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