Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) weist darauf hin, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 9. August das Rundschreiben 07/2023 zur Geldwäsche herausgab. Es beinhaltet eine Aktualisierung von Staaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen und Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten).
Die Staatenliste beruht auf einem Bericht der Financial Action Task Force (FATF), die über 20 Staaten umfasst, unter anderem Nordkorea, Iran und Syrien.
Da Versicherungsvermittler seit der 3. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie (2005/60/EG) Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind, betrifft auch sie die Aktualisierung des BaFin-Rundschreibens. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sie Lebensversicherungen oder Dienstleistungen mit Anlagezweck oder Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr vermitteln oder Kapitalisierungsprodukte anbieten.
Versicherungsvermittler müssen neben der Identifizierung der Vertragspartner bei juristischen Personen und Gesellschaften auch die wirtschaftlich Berechtigten feststellen und sie im Falle eines Verdachtsfalles an die inländische Financial Intelligence Unit (FIU) melden, die dann weitere Maßnahmen ergreift.
Um Mitglieder zu unterstützen, gibt der BVK eine Fachinformation mit einer Musterrisikoanalyse zur Erfüllung der Pflichten aus dem GwG heraus. Darüber hinaus werden sie von Fachreferenten beraten, die auch spezielle Online-Kurse durchführen. In der verbandseigenen Zeitschrift „VersicherungsVermittlung“ erscheinen zudem aktuelle Berichte und Informationen zur Geldwäsche. Auch veröffentlichte der BVK in der Vergangenheit Stellungnahmen zum GwG und zum BaFin-Konsultationsverfahren.
Das BaFin-Rundschreiben beruht auf der Delegierten Verordnung der Europäischen Union 2016/1675, die am 17.5.2023 geändert wurde (EU 2023/1219). Die Delegierte Verordnung der EU gilt für alle EU-Staaten unmittelbar und muss nicht durch inländische Gesetze umgesetzt werden.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Achtung, Bußgeldfalle: GwG-Registrierungspflicht
Im Bereich der Geldwäsche läuft nicht nur bald eine Übergangsfrist ab, es gibt auch umfangreiche Pflichten aus dem GwG, über die Vermittler Bescheid wissen sollten: Neu ist vor allem, die ab 1. Januar 2024 in Kraft tretende Registrierungspflicht sowie die Analyse des eigenen Risikos, Geldwäsche anheim zu fallen.
BVK sieht BaFin-Pläne zu Provisionsrichtwerten kritisch
Geldwäscheprävention gewinnt an Bedeutung
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bleibt für Vermittlerinnen und Vermittler ein zentrales Thema. Das zeigt das aktuelle AfW-Vermittlerbarometer 2024, das zum 17. Mal in Folge erhoben wurde. Die Branche erkennt ihre Verantwortung und arbeitet zunehmend daran, die gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) konsequent umzusetzen – gleichwohl bestehen in einzelnen Bereichen weiterhin Defizite.
Geldwäschefälle haben sich 2021 verdoppelt
Die Zahl der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen ist im vergangenen Jahr in die Höhe geschnellt. Die Financial Intelligence Unit registrierte fast 300.000 solcher Meldungen. Allerdings gibt es nur zu 35 Prozent Fälle ein Ermittlungsergebnis.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Kryptowährungen als riskantes Investment – gehören sie in ein modernes Portfolio?
J O Hambro: SAP, Siemens und Rheinmetall als Gewinner globaler Wachstumstrends
Trotz schwacher Konjunktur sieht J O Hambro neue Chancen für deutsche Unternehmen. Warum fiskalische Impulse und strukturelle Reformen den DAX beflügeln könnten – und welche Branchen unter Druck geraten.
Zwischen Zauber und Zahlen: Warum deutsche Aktien wieder Chancen bieten
Trotz Konjunktursorgen, geopolitischer Spannungen und struktureller Probleme sehen viele Anleger wieder Potenzial im deutschen Aktienmarkt. Portfoliomanager Olgerd Eichler von MainFirst nennt sechs gute Gründe – mit überraschend positiven Langfristaussichten.
Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2025: Was das für Gläubiger bedeutet
Zum 1. Juli 2025 steigen die Pfändungsfreigrenzen – für Schuldner:innen bedeutet das mehr finanzieller Spielraum, für Gläubiger hingegen weniger pfändbare Beträge und längere Rückzahlungszeiträume. Was das konkret heißt und worauf Gläubiger jetzt achten müssen.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.