Elektronische Krankmeldung: Die Zahlen klettern nach oben

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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nimmt Fahrt auf. Mit Stand 23. August 2022 sind insgesamt über 22,2 Millionen eAU von ärztlichen Praxen an Krankenkassen übermittelt worden, zuletzt rund 1,3 Millionen pro Woche. Zum Vergleich: Zwei Monate zuvor waren es mit 678.000 eAU pro Woche lediglich halb so viele. Jährlich stellen Ärzt*innen insgesamt schätzungsweise rund 77 Millionen Krankmeldungen aus.

Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende beim GKV-Spitzenverband: „Es freut mich, dass offenbar mehr und mehr Ärztinnen und Ärzte die Vorteile der Digitalisierung sehen und nutzen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein echter Mehrwert für die Versicherten und ein wichtiger Baustein eines zukunftsfähigen Gesundheitswesens. Schön, dass es hiermit vorangeht.“

Immer mehr Arbeitgebende nutzen die eAU

Auch beim zweiten Teil des eAU-Verfahrens geht es weiter voran: dem Austausch elektronischer
Krankmeldungen zwischen Krankenkassen und Arbeitgebenden. Seit Beginn der Pilotphase am
1.1.2022 haben Arbeitgebende knapp 1,5 Millionen Krankmeldungen auf elektronischem Wege
angefordert. Im ersten Monat der Pilotphase waren es knapp 79.000, im Juli bereits 324.000 eAU.

Chance für Arbeitgebende, Prozesse zu testen

Die Pilotphase läuft bis zum 31. Dezember 2022. Für Arbeitgebende ist die Teilnahme freiwillig. Sie haben damit die Chance, ihre internen Abläufe auf eAU-Tauglichkeit zu testen. Der Austausch läuft über Prozesse, die bereits seit Jahrzehnten zwischen Arbeitgebenden und Kassen etabliert sind: Statt der Telematikinfrastruktur wird wie in allen Arbeitgebendenverfahren der Kommunikationsserver genutzt. Während der Pilotphase müssen Beschäftigte weiterhin wie gewohnt ihren Arbeitgebenden die Arbeitsunfähigkeit per Bescheinigung nachweisen. Dies ändert sich erst ab dem 1.1.2023 – dann ist das neue Verfahren mit allen Änderungen verpflichtend.

eAU: Entlastung aller Beteiligten

Mit der Digitalisierung der Krankmeldung werden die Aufgaben im Prozess neu verteilt und der
bürokratische Aufwand für alle Beteiligten verringert. Patientinnen und Patienten bekommen ab
1.1.2023 in der Praxis nur noch einen Ausdruck ihrer Krankmeldung für die eigenen Unterlagen.

Sie haben dann lediglich die Pflicht, sich wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim
Arbeitgebenden abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben.
Die ärztlichen Praxen übermitteln die eAU-Daten an die Krankenkasse. Die Arbeitgebenden
wiederum rufen die eAU-Daten aktiv bei den Krankenkassen ab, wenn Mitarbeitende sich
krankgemeldet haben.