Nach Abmahnung durch den Bund der Versicherten e. V. (BdV) haben die drei Versicherer ADAC Versicherung AG, Europ Assistance SA Niederlassung für Deutschland und BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG eingelenkt und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet, die der BdV angenommen hat.
Damit verzichten die Reiseversicherer in ihren Vertragswerken künftig auf unzulässige Ausschlussklauseln, mittels derer sie sich bisher vorbehielten, Leistungen infolge von Alkohol- oder Drogen-„Missbrauch“ während Urlaubsreisen zu verweigern.
Man freue sich, dass die drei Reiseversicherer der Forderung nachkommen und auf die beliebig interpretierbare Ausschlussklausel verzichten. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer können sich ab jetzt auf die Leistungen während ihres Urlaubs verlassen – auch, wenn sie mal einen Drink zu viel hatten, so Stephen Rehmke, Vorstand beim BdV.
Alle Versicherer zeigten sich kooperativ und reagierten unverzüglich auf die Abmahnung des BdV.
Von der erfolgreichen Abmahnrunde profitieren sowohl Neu- als auch Bestandskund*innen. Rehmke erklärt:
Die Versicherer berufen sich bei Altverträgen ab sofort nicht mehr auf die Ausschlussklausel. Für Neuverträge gewähren wir den Versicherern wunschgemäß Aufbrauchfristen, also verlängerte Umsetzungsfristen.
Denn während elektronische Dokumente relativ schnell angepasst werden können, sei bei Verträgen in Papierform, die bereits bei Vertrieben und Reisebüros im Umlauf seien, mehr Vorlauf erforderlich, weiß der BdV-Vorstand.
Themen:
LESEN SIE AUCH
die Bayerische: Ärmelsponsor des TSV 1860 München zugunsten der Münchner Tafel e.V.
die Bayerische wird Premium-Partner der Eishockey-Frauenmannschaft des ECDC Memmingen
die Bayerische mit neuen Maßstäben: Minus 40 Prozent CO₂ im Geschäftsbetrieb
E-Sport: die Bayerische und Neodigital starten exklusives Online-Produkt
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Kundenzufriedenheit in der Schadenregulierung steigt deutlich
Grundfähigkeitsversicherung: Warum Beratung entscheidend ist
Grundfähigkeitsversicherung im Härtetest: Strengere Maßstäbe drücken die Ergebnisse
Kundenzufriedenheit: Vermittler machen den Unterschied
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.