Der Einzel- und Großhandel in Deutschland entsorgt pro Jahr 500.000 Tonnen Lebensmittel. Aktivisten retten diese aus Mülltonnen. Doch ist Containern legal?
Laut Daten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fallen in Deutschland im Groß- und Einzelhandel pro Jahr etwa 500.000 Tonnen Lebensmittelabfälle an. Darunter befinden sich neben verdorbenen Lebensmitteln oft auch Produkte, die noch bedenkenlos gegessen werden könnten. In der Regel werden diese in einer gesicherten 1100 Liter Tonne entsorgt, um zu verhindern, dass Menschen oder Tiere an die Lebensmittel gelangen. Inzwischen haben primär in Großstädten Aktivisten damit begonnen, die Lebensmittel vor der Entsorgung zu retten. Doch ist das sogenannte „Containern“, also das Sammeln von Lebensmitteln aus Supermarktmülltonnen, überhaupt legal?
Antrag auf Legalisierung von Containern gescheitert
Aktuell ist Containern in Deutschland illegal. Wenn zum Retten von Lebensmitteln Privatgelände betreten werden oder wenn dazu Schlösser aufgebrochen werden, wird Personen, die containern meist Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Den Personen drohen dann Geldstrafen. Patrick Gau, Fachanwalt für Strafrecht erklärt:
Üblicherweise werden solche Verfahren eingestellt. Lediglich, wenn jemand bereits Vorstrafen aufweist, kann es zu einer Geldstrafe kommen. Letzteres wird insbesondere auch dann der Fall sein, wenn man über Mauern, Zäune oder Ähnliches klettern musste, um an den Abfallcontainer zu kommen.
Dies wollte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) bereits im Jahr 2019 durch einen Antrag auf der Justizministerkonferenz ändern. Steffen wollte dabei das Containern vollständig legalisieren. Sein Antrag scheiterte jedoch an den Stimmen der CDU-Länder. Der Sprecher der CDU-geführten Länder, Sachsens Justizminister, Sebastian Gemkow (CDU) kommentiert die Entscheidung:
Wir wollen nicht, dass sich Menschen in eine solche menschenunwürdige und hygienisch problematische Situation begeben.
Laut Schleswig-Holsteins Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) steht das Containern zudem „auch aus dogmatischen strafrechtlichen Aspekten nicht zu Unrecht unter Strafe.“
Bundesverfassungsgericht bestätigt Illegalität des Containerns
Die Illegalität des Containerns wurde im Sommer 2020 durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt. Laut den Richtern darf das Gesetz „grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen“ (Az. 2 BvR 1985/19 u.a.). Geklagt hatten zwei Studentinnen, die Lebensmittel aus dem Müll eines Supermarkts entwendeten und dafür verurteilt wurden.
Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck merkte in seinem Urteil zwar an, dass „die entwendete Ware für den Eigentümer wertlos war“, musste die jungen Frauen aufgrund der aktuellen Rechtslage jedoch im Jahr 2019 trotzdem zu jeweils acht Stunden Sozialarbeit bei der örtlichen Tafel verurteilen. Im Wiederholungsfall drohen laut dem Urteil 225 Euro Strafe.
Grundsätzlich sind die Verfassungsrichter zwar der Ansicht, dass man den Umgang mit entsorgten Lebensmitteln auch anders regeln könnte. Sie erklären jedoch, dass es nicht zu ihren Aufgaben gehört zu überprüfen, „ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat“.
Es sei deshalb nicht zu beanstanden, dass sie in ihrer Grundsatzentscheidung primär das Eigentumsgrundrecht schützen. Im Falle der beiden Studentinnen, die mit ihrer Klage vor dem BVerfG scheiterten, handelte es sich um verschlossene Container auf dem privaten Gelände eines Supermarkts.
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