Wann dürfen Tiere bei Hitze aus dem Auto befreit werden?
Einige Hundebesitzer lassen ihre Tiere im Sommer trotz großer Hitze im Auto zurück. Was können Passanten tun, wenn sie dies mitbekommen? Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, erklärt die Rechte und Pflichten.
Auch bei kurzen Erledigungen sollten Tiere im Hochsommer nicht im Auto bleiben – auch nicht, wenn das Auto im Schatten steht. Allerdings kommt dies immer wieder vor, weil vielen nicht bewusst ist, dass sich das Autoinnere bereits innerhalb weniger Minuten stark aufheizt. So ist es beispielsweise bereits nach zehn Minuten schon durchschnittlich sieben Grad wärmer als zuvor. Dagegen hilft auch ein spaltbreit geöffnetes Fenster nichts.
Scheibe einschlagen erlaubt?
Wer die Scheibe einschlägt, um einem fremden Hund zu helfen, macht sich wegen Sachbeschädigung strafbar und muss den Schaden bezahlen. Die Beschädigung fremden Eigentums ist nur dann gerechtfertigt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt und der Hund in akuter Lebensgefahr ist.
Wer einen offenbar unter Hitze leidenden Hund in einem Auto sieht, sollte also zunächst versuchen, den Besitzer zu finden, zum Beispiel mit Durchsagen in umliegenden Geschäften. Wenn dieser unauffindbar ist, gilt es, die Polizei zu verständigen.
Ein eigener Befreiungsversuch sollte nur durchgeführt werden, wenn der Halter nicht auffindbar ist, die Polizei auf sich warten lässt und das Tier zum Beispiel Anzeichen eines Hitzschlages wie apathisches Herumliegen, glasige Augen oder Gleichgewichtsstörungen zeigt.
Dokumentation der Aktion
Wer sich zu einer Rettung entschließt, sollte die Ausgangslage und die Aktion an sich umfassend dokumentieren. Dafür zum Beispiel Passanten bitten, die Situation mit dem Handy zu fotografieren oder zu filmen, um später Beweismaterial zu haben. Außerdem sollte der Retter den Grad der Sachbeschädigung möglichst klein halten. Deshalb muss zunächst geprüft werden, ob Fenster oder Türen leicht zu öffnen sind.
Ist dies nicht möglich und verschlechtert sich die Lage des Tieres, darf er als letztes Mittel ein Fenster einschlagen. Dies sollte vorsichtig geschehen, um nicht sich selbst oder den Hund durch Glassplitter zu verletzen. Nach der Befreiung dem Vierbeiner umgehend etwas zu trinken geben und den Körper wenn möglich zur Kühlung mit Wasser befeuchten.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Friedliche Ruhestätte für Bello, Miezi und Co.
Gothaer erweitert Leistungen in der Jagdhaftpflicht
Haftung bei Paketannahme für Nachbarn
Hundebesitzer räumen auf
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BGH stärkt Verbraucherrechte beim Gebrauchtwagenkauf
Tag der Arbeit: Wann Feiertage arbeitsfrei sind
BGH verhandelt zu Riester-Bausparverträgen: Streit um jährliche Entgelte
Neues Wehrdienstmodell: Was für junge Menschen jetzt gilt
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.














