Ostseehochwasser: Verbraucherschützer planen Musterklage gegen Versicherer

Veröffentlichung: 29.07.2025, 17:07 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Viele Betroffene des Ostseehochwassers im Oktober 2023 fühlen sich im Stich gelassen – trotz Elementarschadenversicherung verweigern Versicherer die Leistung mit Verweis auf Sturmflut-Ausschlüsse. Nun wollen Verbraucherschützer eine Musterfeststellungsklage einreichen.

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Ostssee-Hochwasser: Trotz Elementarschadenversicherung verweigern Versicherer die Leistung mit Verweis auf Sturmflut-Ausschlüsse. Nun wollen Verbraucherschützer eine Musterfeststellungsklage einreichen.Ostssee-Hochwasser: Trotz Elementarschadenversicherung verweigern Versicherer die Leistung mit Verweis auf Sturmflut-Ausschlüsse. Nun wollen Verbraucherschützer eine Musterfeststellungsklage einreichen.DALL-E

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg rufen Geschädigte des Ostseehochwassers auf, sich einer geplanten Musterfeststellungsklage anzuschließen. Diese soll klären, ob Versicherer berechtigt waren, Leistungen mit der Begründung zu verweigern, es habe sich um eine „Sturmflut“ gehandelt – obwohl die Betroffenen zusätzlich gegen Elementarschäden versichert waren.

Streitpunkt: Definition „Sturmflut“

„Für viele Betroffene ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar“, kritisiert BdV-Vorstand Stephen Rehmke. „Wenn nach einem sturmbedingten Hochwasser an einem Binnenmeer die Leistung verweigert wird, ist das auch rechtlich ziemlich fragwürdig.“ Laut Verbraucherschützern werfen die Ablehnungen grundsätzliche Fragen zur Transparenz und Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen auf – insbesondere zur Verwendung des Begriffs „Sturmflut“. Ziel sei nicht nur eine Entschädigung für Betroffene, sondern auch eine grundsätzliche rechtliche Klärung, so Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Voraussetzungen für die Klage

Um eine Musterfeststellungsklage einreichen zu können, müssen mindestens 50 vergleichbare Fälle vorliegen. Zudem müssen die Verbraucherschützer 60.000 Euro an zweckgebundenen Spenden einwerben, um die Prozesskosten zu decken. Sollte das Ziel nicht erreicht werden, werden die Spenden zurückerstattet. Die Prüfung der Fälle erfolgt kostenfrei und unverbindlich durch den BdV.

Hintergrund: Beim Ostseehochwasser im Oktober 2023 waren zahlreiche Küstenorte in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein betroffen. Viele Hausbesitzer hatten zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen – gingen aber dennoch leer aus, weil die Versicherer sich auf Ausschlüsse für Sturmfluten beriefen.

Unterstützung durch regionales Bündnis

Neben dem BdV und der Verbraucherzentrale Hamburg unterstützen auch die Verbraucherzentralen Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein das Vorhaben. Die gemeinsame Forderung: Klarheit und Gerechtigkeit für die Versicherten, die sich bewusst gegen Naturgefahren abgesichert hatten.
Der BdV prüft nun die Ansprüche potenzieller Kläger und ruft zur Beteiligung auf. Kontakt und Spendenmöglichkeiten sind auf der Website des BdV sowie direkt per E-Mail und Telefon erreichbar.

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