Saalesparkasse muss Zinsen neu berechnen

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Gute Nachrichten für Sparkassenkund*innen aus der Region Halle: Das Oberlandesgericht Naumburg hat in einer mündlichen Verhandlung am 17. November 2021 erklärt, dass die Saalesparkasse Zinsen aus Prämiensparverträgen falsch berechnet hat.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reichte im vergangenem Jahr eine Musterfeststellungsklage ein. An dieser haben sich mehr als 800 Verbraucher*innen beteiligt, die auf eine Nachzahlung hoffen können. Henning Fischer, Referent beim vzbv, erläutert:

Die Aussagen des Gerichts sind aus Verbrauchersicht ein wichtiger Etappensieg. Die Verbraucher*innen sind den ihnen zustehenden Zinsnachzahlungen nun einen großen Schritt näher gekommen.

Sparkasse muss Zinsen neu berechnen

Die in Halle ansässige Sparkasse sowie ihre Vorgängerinnen bot in den 1990er- und 2000er-Jahren Prämiensparverträge an, die eine unwirksame Vertragsklausel zur Zinsanpassung enthielten.

Ersatzweise legte sie später in Eigenregie Kriterien fest, nach denen sie die Zinsanpassung vornahm. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind diese falsch.

Dem folgte das Oberlandesgericht Naumburg in der mündlichen Verhandlung. Im Wesentlichen inhaltsgleich hatte sich zuletzt der Bundesgerichtshof im Urteil gegen die Sparkasse Leipzig geäußert. Auch die Saalesparkasse muss die Zinsen daher neu berechnen.

Einige Fragen werden noch im Prozess geklärt

Das Oberlandesgericht Naumburg verkündete noch kein Urteil. Zunächst beauftragt es einen Sachverständigen. Dieser soll die noch offenen Fragen zur Zinsberechnung klären. Mit einem Urteil ist nicht vor dem Jahr 2022 zu rechnen.