Basler aktualisiert Kfz-Tarif um E-Mobilität

Handsome caucasian unshaven classy businessman in suit and with eyeglasses holding hand on steering wheel and giving thumbs up. © dusanpetkovic1 – stock.adobe.com

Die Entwicklungen in der Automobilindustrie schreiten schnell voran und verlangen Antworten zum Beispiel für Elektromobilität oder Fahrzeuge, die online vernetzt sind. Diesen Herausforderungen stellt sich der zum 1. Oktober aktualisierte Tarif All-in der Basler.

Schäden durch autonomes Fahren, Hacker-/Cyberangriff beziehungsweise Systemversagen sind im Tarif generell versichert und führen zu keiner Rückstufung im Schadenfall. Darüber hinaus erstatten die Basler nach einem Hacker- oder Cyberangriff auf die Fahrzeugsoftware die Kosten für deren Umprogrammierung beziehungsweise das Aufspielen neuer Software bis zu 1.000 Euro.

Elektro- und Hybridfahrzeuge erfreuen sich nicht zuletzt aufgrund der staatlichen Förderprämie einer steigenden Beliebtheit. Damit das neue Fahrzeug aber nicht nur die Umwelt schont, sondern auch richtig versichert ist, bietet die Basler im Tarif All-in mit dem Baustein „ElektroSchutz“ umfassende Leistungen in der Kaskoversicherung – und das ganze ohne Mehrkosten.

All-Risk Deckung für den Akku

Der „ElektroSchutz“ schützt das Herz des E-Autos, den Antriebsakkumulator (Akku), mit einer umfassenden All-Risk Deckung. Damit ist der Akku über die üblichen Gefahren hinaus auch gegen fast jede Art der Beschädigung, Zerstörung und gegen Verlust versichert.

Weiterer Vorteil: Für den Akku gilt die 24-monatige Neupreisregelung. Das heißt: Wenn der Akku ausgetauscht werden muss, werden alle erforderlichen Einbau- und Gerätekosten übernommen.

Gegen alle üblichen Gefahren der Teil- und Vollkasko sind bei Elektro- und Hybrid-Pkw zusätzlich versichert:

  • das Ladekabel beim Ladevorgang oder wenn es unter Verschluss gehalten wird
  • die mobile Ladestation bis 1.000 Euro
  • die Wallbox bei fester Verbindung mit dem Gebäude
  • Entsorgungskosten des Akkus bis 3.000 Euro
  • Folgeschäden durch einen defekten Akku an Aggregaten wie zum Beispiel Lichtmaschine oder Anlasser bis 5.000 Euro in der Teilkasko

Die Summe von 5.000 Euro für Kurzschlussfolgeschäden gilt darüber hinaus auch für alle Ursachen und bei allen Pkw im Tarif All-in – also auch bei Benzinern und Dieseln.

Basler Assistance – Bei jeder Teil- oder Vollkasko beitragsfrei inbegriffen

Die „Basler Assistance“ bietet kostenfreie Pannen- und Unfallhilfe für ganz Europa und die außereuropäischen EU-Gebiete – selbst wenn der Akku des Fahrzeuges leer ist.

Kunden, die sich weiter als 50 km von zu Hause entfernt befinden, profitieren auch noch von einem kostenfreien Mietwagen. Alternativ werden die Kosten für eine Rückfahrt per Bahn oder die Unterbringung im Hotel bezahlt.

Einen Schritt weiter gedacht: AutoSchutz 48

Mit dem „AutoSchutz 48“ können Autofahrer die 24-monatige Neu- beziehungsweise Kaufwertentschädigung des Tarifes All-in ergänzen. Für nur 49 Euro im Jahr erhält man vier Jahre lang das Recht, bei einem Totalschaden oder bei Zerstörung des Fahrzeuges als Entschädigungsleistung bis zu 20.000 Euro mehr als den Wiederbeschaffungswert zu erhalten.

Diese Leistung ist vor allem für Neuwagen und die in der Anschaffung teureren Elektrofahrzeuge interessant. Ein Fahrzeug verliert in den ersten vier Jahren circa 60 Prozent seines ursprünglichen Wertes. Diese Lücke kann also richtig teuer werden!

Und falls doch eine Leistung fehlt: Bestands- und UpdateGarantie

Die BestandsGarantie garantiert im Falle einer Umdeckung eines Pkw zur Basler Leistungen aus dem Vorvertrag, die bei der Basler in der entsprechenden Versicherungsart nicht versichert sind.

Die UpdateGarantie sichert Leistungsverbesserungen zu, die zu einem späteren Zeitpunkt für dieselbe Produktlinie eingeführt und nicht Teil eines aufpreispflichtigen Produktbausteins sind. So bleibt der Vertrag über die gesamte Vertragsdauer immer aktuell.