Banken müssen die Zinssätze für Dispokredite in der Werbung und im Preisverzeichnis deutlich hervorheben. Hat eine Bank nach Kundengruppen differenzierte Zinssätze, darf sie den Überziehungszinssatz nicht mit „bis zu 10,90 Prozent“ angeben. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei Verfahren gegen die Deutsche Bank und die Sparda-Bank Hessen entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die beiden Banken geklagt.
Schon seit März 2016 sind Banken verpflichtet, die Zinssätze für Überziehungsmöglichkeiten „klar, eindeutig und in auffallender Weise“ anzugeben. Auf der Internetseite der Sparda-Bank Hessen hoben sich die Dispozinssätze nicht von den übrigen Angaben im Preisverzeichnis und im Preisaushang ab.
Die Deutsche Bank gab im Internet den Zinssatz für Dispokredite für Nutzer eines AktivKontos mit „bis zu 10,90 Prozent p.a.“ an. In Klammern stand, dass sich der Zinssatz nach Dauer und Umfang der Kundenbeziehung richte.
Damit blieb es für Kunden weitgehend im Dunkeln, wie viel Zinsen sie für eine Kontoüberziehung zahlen müssen. Aus dem online abrufbaren Preisaushang ging eine Zinsspanne von 7,90 bis 10,90 Prozent hervor – allerdings nicht in auffallender Weise.
Der vzbv hatte bei beiden Banken beanstandet, dass die Dispozinssätze nicht hervorgehoben waren. Bei der Deutschen Bank kritisierte der Verband außerdem die ungenaue Zinsangabe.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte beiden Klagen stattgegeben. Die dagegen gerichteten Revisionen der Banken wies der Bundesgerichtshof jetzt in letzter Instanz ab.
„Bis zu“-Zinssatz reicht nicht aus
Die Richter stellten klar: Dispozinssätze müssen deutlich gegenüber den anderen Angaben zum Girokonto hervorgehoben sein. Nur dann werden Kundinnen und Kunden in auffallender Weise über die Kosten der Kontoüberziehung informiert, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das Gericht schloss sich außerdem der Auffassung des vzbv an, dass es nicht klar und eindeutig ist, wenn eine Bank nach Kundengruppen differenzierte Dispozinssätze hat, aber lediglich einen Zinssatz „bis zu … Prozent“ nennt.
Die Urteile des Bundesgerichtshofes seien ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz bei den Dispozinsen, sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv. Er fasst zusammen:
Banken müssen die Zinssätze besonders hervorheben und eindeutig über die Kosten für eine Kontoüberziehung informieren. Das ist auch bitter nötig. Viele Banken verlangen auch in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase noch einen Zinssatz von mehr als zehn Prozent.
Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht Frankfurt geurteilt, dass die Dispozinsen nicht in der Gesamtdarstellung der Bankkonditionen versteckt sein dürfen und Banken mit differenzierten Zinssätzen zumindest die Zinsspanne angeben müssen.
BGH-Urteil zur Klage des vzbv gegen Sparda Bank (Az. XI ZR 19/20)
BGH-Urteil zur Klage des vzbv gegen Deutsche Bank 29.06.2021 (Az. XI ZR 19/20 )
Themen:
LESEN SIE AUCH
Saalesparkasse muss Zinsen neu berechnen
Verwahrentgelte: BGH-Entscheidung kann Klarheit bringen
Immer mehr Banken haben in den letzten Jahren Verwahrentgelte eingeführt, wovon besonders Giro- und Tagesgeldkonten betroffen waren. Der vzbv hält diese Entgelte grundsätzlich für unzulässig und führt bundesweit mehrere Klageverfahren. Eines dieser Verfahren liegt nun beim BGH.
Prämiensparen: Tausende Euro Nachzahlungen möglich
Das Oberlandesgericht Naumburg schreibt in seinem Urteil zum Zinsstreit um Prämiensparverträge der Saalesparkasse konkret vor, wie sie die Zinsen hätte berechnen müssen. Betroffene Sparer können mit hohen Nachzahlungen rechnen.
"Riester ist gescheitert, darüber brauchen wir nicht mehr lange reden"
Der vzbv fordert zu Beginn der „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ eine Grundsatzentscheidung der Bundesregierung: Nötig sei ein Bekenntnis zum Ende des bisherigen Riester-Systems sowie zu einem echten Neustart mitsamt öffentlichem Vorsorgefonds noch in dieser Legislaturperiode.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Goldpreis erreicht neuen Rekordwert
Der Goldpreis hat mit 3.600 US-Dollar je Feinunze ein neues Allzeithoch erreicht. Welche Faktoren die Rallye treiben – und warum Analystin Sarah Schalück von der apoBank den Trend noch lange nicht am Ende sieht.
Globale Renditeanstiege: Langläufer geraten unter Druck
Die Renditen 30-jähriger Staatsanleihen steigen weltweit auf neue Höchststände. Der Kapitalmarkt signalisiert: Die Phase fiskalischer Schonung ist vorbei. Emissionsdruck, politische Unsicherheiten und strukturelle Zweifel an der Schuldentragfähigkeit erzwingen eine Neubewertung. Was Anleger jetzt erwarten – und Staaten herausfordert.
KI-Aktien: Ist der Hype überschritten – oder beginnt Europas Chance?
Die KI-Euphorie hat die Börsen im Griff – doch wie tragfähig sind die Bewertungen von Nvidia, Microsoft & Co.? Während US-Tech dominiert, eröffnen sich in Europa Chancen abseits des Rampenlichts. Mike Judith, Partner und Chief Sales Officer bei TEQ-Capital, ordnet den Markt ein – und zeigt, wo Anleger jetzt genau hinschauen sollten.
Depotbanken verwahren fast 3 Billionen Euro
Die Verwahrstellen in Deutschland haben im ersten Halbjahr 2025 fast 3 Billionen Euro für Fonds verwahrt – ein neuer Rekord. Doch hinter dem Wachstum steht auch eine deutliche Marktkonzentration: Fünf Anbieter dominieren fast 70 Prozent des Geschäfts.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.