Urteil: zu hohes Entgelt für Basiskonto

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gab der Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Deutsche Bank wegen eines unangemessenen Entgelts für ein Basiskonto statt.

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Mit diesem Urteil hat das OLG Frankfurt die Berufung der Deutschen Bank gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen und entschieden.

Landgericht begründet Unwirksamkeit

Das Landgericht hatte eine Entgeltregelung der Deutschen Bank für unwirksam angesehen, nach der für das Basiskonto ein monatliches Kontoführungsentgelt in Höhe von 8,99 Euro erhoben wurde. Für das „db-Aktivkonto“ mit vergleichbaren Leistungen waren hingegen nur 4,99 Euro monatlich zu bezahlen.

Die Unwirksamkeit begründete das Landgericht damit, dass das Entgelt unangemessen sei, da die Bank in unzulässiger Weise bei der Berechnung des Entgelts auch jenen Zusatzaufwand berücksichtige, der ihr selbst durch das Angebot eines Basiskontos entstünde.

Kosten auf Kunden abgewälzt

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte, dass sich das Entgelt zwar im Rahmen der marktüblichen Entgelte anderer Filialbanken bewegt, allerdings die Zielgruppe regelmäßig nur wenige Zahlungen über das Basiskonto abwickeln würde.

Vor diesem Hintergrund konnte das Gericht nicht erkennen, weshalb der Deutschen Bank erhebliche Mehrkosten für die angebotene Basiskontoführung im Verhältnis zum Entgelt für das vergleichbare Zahlungskonto entstünden. Die Bank hätte so auf die Kunden zahlreiche Kostenpositionen für Tätigkeiten abgewälzt, zu deren Erbringung sie gesetzlich verpflichtet sei und nicht auf die Kunden der Basiskonten abwälzen dürfe.

Wegen der Bedeutung der dem Rechtsstreit zu Grunde liegenden Rechtsfrage hat das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Urteil vom 27. Februar 2019 (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 19 U 104/18)

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