Der Finanzausschuss des Bundestags hat heute den Bund der Versicherten e. V. (BdV) als Sachverständigen zu einer Anhörung geladen. Dabei geht es neben dem Schwarmfinanzierungsgesetz insbesondere um die Frage, wie hoch die Provisionen bei Restschuldversicherungen zukünftig sein dürfen.
„Die Bundesregierung möchte, dass weitgehend ungebremst weiterhin hohe Provisionen für Restschuldversicherungen dafür sorgen, dass Darlehen teuer bleiben“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.
Das Gesetz sieht zwar vor, dass zukünftig ein Provisionsdeckel die Provisionen begrenzt. „Die Chance, die Versicherungsabzocke bei Darlehen zu beenden, wird allerdings vertan“, befürchtet Kleinlein.
Besonders bei kleinen Konsumentenkrediten kann die Provision nach Plänen der Regierung auch weiterhin so hoch oder höher sein, wie die Nettoprämie für die eigentliche Versicherung selbst.
Diese überhöhten Versicherungsprovisionen will der BdV nicht hinnehmen und sich künftig gemeinsam mit anderen Verbraucherschützern engagieren.
Der Koalitionsentwurf sieht vor, dass zukünftig bis zu 2,5 Prozent der versicherten Summe als Provision erhoben werden kann. Besonders bei jungen Menschen kann das eine Verdoppelung dessen bedeuten, was für die Absicherung eigentlich zu zahlen ist.
Für den BdV war dieser Wert im Regierungsentwurf daher ein Schock.
„Wir dachten erst, die Koalitionäre hätte sich vertippt und hätten eigentlich Promille gemeint. Wir machen uns für einen Deckel von 2,5 Promille stark, nicht 2,5 Prozent.“
Restschuldversicherungen sollen Banken die Sicherheit geben, dass sie auch dann das Geld für ein Darlehen bekommen, wenn die Rückzahlung zum Beispiel durch Tod oder Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers nicht möglich ist.
„Diese Restschuldversicherungen sind durch spezielle Produktgestaltungen oft besonders teuer, da Absicherungen enthalten sind, die oft schlicht unsinnig sind“, erklärt Kleinlein. So ist beispielsweise die in einer Restschuldversicherung eingeschlossene Komponente einer Scheidungsversicherung nur für Verheiratete sinnvoll. Nutznießer einer Restschuldversicherung ist die Darlehensgeberin, meist eine Bank – und das in doppelter Hinsicht.
„Die Bank bekommt die Sicherheit, dass das Darlehen zurückgezahlt wird und zudem kassiert sie die Provision für die Vermittlung der Restschuldversicherung“, so Kleinlein. Selbst wenn das Darlehen früher abgelöst wird, erhalten die Versicherten grundsätzlich keinen Rückkaufswert, da die Bank stets Versicherungsnehmerin ist.
Besonders bei Kleinkrediten, etwa für Unterhaltungselektronik, ist eine Provision von 2,5 Prozent exorbitant. Aber auch bei Großkrediten, etwa für eine Immobilie, führt die Restschuldversicherung zu einer deutlichen Erhöhung des faktischen Effektivzinses.
„Was wir sehen, grenzt an Wucher. Die Koalition versagt dabei, das zu verhindern. Wir wollen uns mit unserer Versicherungsexpertise einbringen, um im Bündnis gegen Wucher gegen die unsäglichen Restschuldversicherungen mit überzogenen Provisionen vorzugehen“, erklärt Kleinlein.
Im „Bündnis gegen Wucher“ sind unter anderem die Verbraucherzentralen Sachsen, Hamburg, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg, das iff e. V. in Hamburg und weitere profilierte Verbraucherschützer*innen aktiv.
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