„Die Rente ist sicher“ – der Satz des ehemaligen Bundesministers Norbert Blüm am Tag der Verabschiedung der Rentenreform am 10. Oktober 1997 ist legendär. Weniger bekannt sind die Worte des Politikers Rudolf Dreßler, der in der Debatte warnte: „Wer sich auf das Wort des Bundesministers verlässt, hat auf Sand gebaut.“
Ein Beitrag von Dr. Robert Boels, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Kanzlei Michaelis-Rechtsanwälte
Der Generationenvertrag bedeutet, wie wir heute wissen: Das Rentenniveau sinkt – bei steigenden Rentenbeiträgen. Als Versicherungsmakler kümmert Sie diese Thematik nur am Rande. Schließlich sind Sie als selbstständiger Unternehmer grundsätzlich von der Versicherungspflicht befreit, solange Sie Ihr Unternehmen als juristische Person betreiben oder Ihre Courtage als Einzelmakler von mehreren Versicherern gezahlt bekommen.
Allerdings investieren viele Versicherungsmakler freie Mittel eher in den Aufbau ihres Bestandes – durch Zukauf von Beständen oder durch eigene Akquise.
Oder haben Sie kräftig in eine private Rentenversicherung eingezahlt?
Ist nun die Zeit gekommen, um „in Rente zu gehen“, soll Ihnen der in Ihrer Schaffensperiode aufgebaute Bestandswert kontinuierlich zur Auszahlung kommen. Auf dem Markt tummeln sich zahlreiche Anbieter von „Rentenmodellen“. Allerdings beinhaltet keines der Modelle eine garantierte, lebenslange Zahlung einer festen Summe, die mit einer echten „Rente“ annähernd vergleichbar wäre.
Vielmehr erhalten Sie als Gegenleistung für die endgültige Übertragung Ihres Bestandes einen Kaufpreis, der weder konkret bestimmt ist noch angesichts des nicht vorhersehbaren
Bestandsabriebs konkret berechnet werden könnte. Dies kann für Sie die unangenehme Folge haben, dass das Finanzamt den ratierlich zu zahlenden Gesamtkaufpreis großzügig schätzt und Sie diesen Betrag in voller Höhe anfänglich zu versteuern haben.
Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater schriftlich bestätigen, dass Sie allenfalls mit einer nachgelagerten Besteuerung der eingehenden Zahlungen rechnen müssen und er eine hinreichende
Haftpflichtversicherung unterhält, bevor Sie unterzeichnen und Ihre „Rente“ riskieren.
Ferner stellt sich die Frage, inwieweit Sie aufgrund einer bloßen Vereinbarung über eine Mitwirkung an der Betreuung des Ihnen dann fremden Bestandes bezüglich der erlangten Zahlungen umsatzsteuerbefreit sind, wie es die Rentenmodelle vorsehen. Auch für diesen Fall sollten Sie sich von Ihrem Steuerberater eine schriftliche Einschätzung geben lassen, bevor Sie sich auf ein solches Modell einlassen.
»Auf dem Markt tummeln sich zahlreiche Anbieter von ›Rentenmodellen‹. Allerdings beinhaltet keines der Modelle eine garantierte, lebenslange Zahlung einer festen Summe, die mit
einer echten ›Rente‹ annähernd vergleichbar wäre.«
Wie hoch wäre Ihre Rente vor und nach dem vorbezeichneten Steuerabzug, wenn Sie sich für eines der Modelle entscheiden?
Tatsächlich wird Ihnen als Gegenleistung für die Bestandsübertragung regelmäßig nur eine monatliche Zahlung versprochen, die variabel an die Entwicklung des mehr oder minder gut betreuten Bestandes gekoppelt ist. Schnell haben Sie auf Sand gebaut, wenn Sie feststellen müssen, dass der Bestand schneller als prognostiziert abschmilzt, weil sich keiner mehr kümmert und die Verwaltungskosten einen konstanten Betrag der geringer werdenden „Rente“ auffressen.
Entscheiden Sie sich vielleicht doch dafür, Ihren Bestand zu behalten, sollten Sie Ihr Einzelunternehmen zur Aufnahme in eine GmbH (Kapitalgesellschaft) oder GmbH & Co. KG (Personengesellschaft) ausgliedern. Dann ist der Bestand zum einen für Ihre Erben gesichert.
Zum anderen können Sie bereits zu Lebzeiten oder Ihre Erben nach Ihrem Tode die Gesellschaftsanteile (teilweise) auf einen sachkundigen Maklerkollegen übertragen, der Ihren Bestand dann weiterbetreut.
Eine weitere interessante Möglichkeit der Bestandsverwertung ist vielleicht auch die Bestandspacht. Verpachten Sie Ihren Bestand langfristig. Erzielen und versteuern Sie Ihre regelmäßigen
Pachteinnahmen, die Ihnen in Höhe eines Anteils der aus der Pachtsache gezogenen Erträge gezahlt werden. Dabei behalten Sie die Entwicklung des Bestandes im Auge und erweitern diesen
gegebenenfalls als Tippgeber.
Sie können Ihre Kontakte dadurch weiter nutzbringend einsetzen. Aufgrund Ihres nach Ablauf der Pachtzeit bestehenden Rückgewähranspruchs liegt keine Veräußerung des Bestandes vor. Deshalb besteht auch keine Veranlassung, die regelmäßigen Pachterträge anfänglich als Gesamtbetrag wie einen Kaufpreis zu versteuern.
Themen:
LESEN SIE AUCH
BGH-Urteile zur Prämienanpassung in der PKV
Mit drei Fragen zur Maklernachfolge
Versicherungsschutz und Unternehmenskauf
Viele Makler stochern im Dunkeln!
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Wiederanlage im Bestand: Versicherer verschenken Milliardenpotenzial
In Zeiten stagnierender Neugeschäftszahlen und hoher Leistungsabfüsse rückt der Versicherungsbestand zunehmend in den Fokus strategischer Überlegungen. Das gilt insbesondere für die Lebensversicherung: Dort schlummern ungenutzte Chancen, die Erträge stabilisieren und die Kundenbindung stärken könnten – wenn Versicherer systematisch auf Wiederanlage setzen würden. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/2025.
#GKVTag – Pflegeversicherung unter Reformdruck: Stabilität durch Solidarität
Drei Jahrzehnte Pflegeversicherung – eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte mit strukturellen Rissen. Seit ihrer Einführung garantiert sie die Absicherung pflegebedürftiger Menschen und setzt dabei auf das Zusammenspiel von Solidarität und Eigenverantwortung. Doch mit wachsender Zahl Anspruchsberechtigter, einem Ausgabenvolumen von inzwischen 65 Milliarden Euro und einem Beitragssatz von 3,6 Prozent (zuzüglich Kinderlosenzuschlag) gerät das System an seine finanziellen Grenzen.
„Fünf Tierseuchen gleichzeitig – Tierhalter geraten weiter unter Druck“
Mit einem neuen Höchstwert von 96 Millionen Euro Schadenaufwand blickt die Vereinigte Tierversicherung (VTV) auf das bislang teuerste Jahr ihrer Geschichte zurück. Der Großteil der Schäden entstand durch Tierseuchen – allen voran durch die Blauzungenkrankheit, die allein 30 Millionen Euro kostete. Diese betraf 2024 vor allem Wiederkäuer-Bestände in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen. Die VTV ist Marktführer in der landwirtschaftlichen Tierversicherung und Teil der R+V Gruppe.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.