Auch wer auf einem E-Scooter unterwegs ist, riskiert seinen Führerschein. Aber das Gericht kann im Einzelfall von einem Entzug des Führerscheins absehen, wenn beispielsweise die Trunkenheitsfahrt nachts in einer Fußgängerzone war.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund.
Als ein junger Mann nachts um 0:30 Uhr in einer leeren Fußgängerzone mit Freunden auf E-Scootern unterwegs war, führte die Polizei eine Alkoholkontrolle durch. Dabei wurden bei ihm 1,4 Promille festgestellt.
Der Täter gestand die Trunkenheitsfahrt und zeigte sich einsichtig. Er hatte keinerlei Ausfallerscheinungen und schilderte nachvollziehbar, dass zu der Zeit keinerlei Verkehr in der Fußgängerzone herrschte – bis auf das Polizeiauto.
Nicht immer Führerscheinentzug
Das Amtsgericht Dortmund verurteilte den jungen Mann wegen Alkohol im Straßenverkehr zu 25 Tagessätzen zu je 35 Euro. Allerdings ordnete das Gericht den mit einer Trunkenheitsfahrt üblicherweise einhergehenden Führerscheinentzug nicht an.
Dabei berücksichtige das Gericht das Geständnis und seine Einsichtigkeit sowie die nahezu ausgeschlossene Gefahr für Dritte. Die Fahrt habe keinen denkbaren Einfluss auf den fließenden Straßenverkehr gehabt und somit keine Gefahr für andere dargestellt.
Gerade weil der Täter keine Ausfallerscheinungen zeigte, sei auch keine abstrakte Gefährdung erkennbar. Da der Führerschein nicht entzogen wurde, musste ein Regelfahrverbot von vier Monaten festgelegt werden.
Entscheidung vom 21. Januar 2020 (Amtsgericht Dortmund, Az. 729 Ds – 060 Js 513/19-349/19)
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