Stark- und Dauerregen: Fünf Tipps zum Vorgehen im Schadenfall

Stark- und Dauerregen: Fünf Tipps zum Vorgehen im Schadenfall
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Auf die Hitze der vergangenen Woche sind am Wochenende mancherorts Dauerregen und Starkregen gefolgt. Durch die Unwetter können an Häusern und Autos sowie am Hausrat hohe Schäden entstehen, wenn etwa der Regen in Keller eindringt.

Damit Haus- und Fahrzeugbesitzer nach einem Schaden schnellstmögliche Hilfe bekommen, sind die richtigen Versicherungen wichtig.

Patrick Prüss, Leiter Produkte und Innovation im Komposit Privatkunden bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, dazu:

„Für Schäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen und Starkregen entstehen, ist jeweils eine zusätzliche Elementardeckung nötig. Nur dann ist eine Übernahme der Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie etwa eine Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks durch die Versicherung möglich.“

Eine Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt zusätzlich für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf. Diese ersetzt bei Schäden den Wiederbeschaffungswert.

Hagelschäden an Autos sind wiederum über die Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Wie sollten sich Versicherungsnehmer im Schadenfall verhalten?

Den Schaden sofort melden:

Versicherungsnehmer sollten ihren Versicherer so schnell wie möglich über einen Schadenfall informieren. Eine detaillierte Schadenaufstellung kann später nachgereicht werden.

Folgeschäden vermeiden:

Versicherungsnehmer sollten alles Zumutbare tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten – zum Beispiel beschädigte Dachfenster mit einer Plane abdecken, Wasser abpumpen oder Einrichtungsgegenstände, sofern ohne Gefährdung möglich, aus dem Keller in Sicherheit bringen.

Dokumentieren:

Schäden in Fotos und Videos genau festhalten.

Rücksprache:

Bevor Versicherungsnehmer eine Reparatur in Auftrag geben, sollten sie unbedingt Rücksprache mit ihrem Versicherer halten.

Archivieren:

Quittungen, beispielsweise von Reparaturarbeiten, für die Steuererklärung aufheben.