Bundesratsausschüsse sprechen sich gegen Bafin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler aus
Sowohl der Finanzausschuss als auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates lehnen den Regierungsentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab.
Damit wird die Position des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bestätigt. Dieser kritisiert die geplante Aufsichtsübertragung seit längerem.
Michael H. Heinz, BVK-Präsident, sagt:
„Wir haben immer gesagt, dass sich die Aufsichtsregelung über die örtlichen Industrie- und Handelskammern seit Jahren bewährt hat. Daher freut es uns sehr, dass nun auch die Bundesratsausschüsse klar gegen solche Pläne sind.“
Bisher war geplant, dass das Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler (34f GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater (34h GewO) nächstes Jahr in Kraft tritt.
Kritik des BVK
Der BVK kritisiert unter anderem, dass mit der Aufsichtsübertragung doppelte Strukturen bei den IHKn und der BaFin etabliert werden und die mittelständisch geprägten Finanzanlagenvermittler unnötig mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Zudem würde dies dazu führen, dass sich zukünftig die Anlagevermittlung und -beratung auf große Banken und Unternehmen konzentriert.
Michael H. Heinz dazu:
„Erst kürzlich hat der Gesetzgeber durch die Anpassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) an die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID weitere Auflagen für die Branche beschlossen, wie die elektronische Aufzeichnungspflicht von Beratungsgesprächen. Jetzt soll weiter nachgelegt werden, in einer Zeit, in der auch viele Finanzanlagenvermittler durch die Corona-Pandemie mit wirtschaftlichen Einbußen zu kämpfen haben. Insofern ist es mehr als nur angemessen, wenn der Gesetzgeber angesichts des Votums der Bundesratsausschüsse die Aufsichtsübertragung zu den Akten legt und nicht weiterverfolgt.“
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