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§ 34h GewO
Weitere News
Mit dem BVHF erhalten die Honorar-Finanzanlagenberater erstmals eine eigene Interessenvertretung auf Bundesebene. Der Verband will das Berufsbild nach § 34h GewO sichtbarer machen und sich stärker in die Debatte über unabhängige Finanzberatung und Vergütungsmodelle einbringen.
Redaktion experten.de / KI-generiert
20.08.2026
Beratung
375 Honorar-Finanzanlagenberater – jetzt bekommt der Berufsstand einen eigenen Verband
375 Honorar-Finanzanlagenberater sind derzeit in Deutschland registriert. Nun bekommt der kleine Berufsstand eine eigene Interessenvertretung auf Bundesebene. Der neu gegründete Bundesverband der Honorar-Finanzanlagenberater (BVHF) will die Beratung nach § 34h GewO sichtbarer machen und sich stärker in die Debatte über unabhängige Finanzberatung und Vergütungsmodelle einbringen.
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rs31 – stock.adobe.com
08.05.2020
Finanzen
Bundesratsausschüsse sprechen sich gegen Bafin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler aus
Sowohl der Finanzausschuss als auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates lehnen den Regierungsentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab.
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Sergey Nivens – stock.adobe.com (2-3) © Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
21.11.2019
Management
BMF legt Eckpunktepapier zur Neuregelung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler vor
Das Bundesfinanzministerium legt mit seinem Eckpunktepapier eine erste Skizze zur geplanten Neuregelung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler vor. Viele bisherige Regelungen sollen danach erhalten bleiben, das Eckpunktepapier sieht aber auch Änderungen vor. Insbesondere Vertriebsgesellschaften sind von den Änderungen betroffen. In diesem Beitrag möchten wir die wesentlichen Inhalte des Eckpunktepapiers skizzieren.